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Was ist das, wie lange kann es ausgeübt werden?

Das Widerrufsrecht der Europäischen Union im Fernabsatz an den Verbraucher ist eine Ergebnispflicht, es beträgt 14 Tage (ab Lieferung oder ab Vertragsschluss im Falle einer Dienstleistung oder ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher darauf aufmerksam gemacht wurde ). Sie verlängert sich um 12 Monate, solange sie dem Verbraucher nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Es ermöglicht die Kündigung des Vertrags gemäß seinem eigenen Regime.

Countdown:

Der Countdown der 14-Tage-Frist beginnt am Tag nach Vertragsschluss bzw. Lieferung der Ware. Läuft diese Frist an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag ab, verlängert sie sich bis zum ersten folgenden Werktag.

Zur Verbraucherinformation und der Unzulänglichkeit eines einfachen Hypertext-Links:

 

 

Warum ein Widerrufsrecht?

Das Widerrufsrecht gilt bei Verträgen, die „im Fernabsatz“ geschlossen werden und eine Bestellung außerhalb des Geschäfts beinhalten.

Es kann mit einer Art „Anproberaum“ verglichen werden.

So kann die Annahme einer Bestellung, die teilweise im Geschäftsbetrieb erfolgt, zum Ausschluss des Widerrufsrechts führen, insbesondere wenn dies im abgeschlossenen Kaufvertrag vereinbart ist (EuGH 5. Juli 2012, Richtlinie 2011/83 Artikel 9 ff., Artikel 20 , Artikel L221-18 und folgende des Verbrauchergesetzes). Ein einfacher Vorbesuch schließt jedoch die Anwendung von Artikel L221-1 des Verbrauchergesetzes nicht aus.

 

Genießen wir es systematisch?

So ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen bei bestimmten Produkten, die sich nicht zum Anpassen eignen: schnell verderblich sind oder keinen Festpreis haben oder nicht im Wesentlichen Standard sind oder aus Hygienegründen versiegelt sind und Gesundheit oder die bei der ersten Nutzung verbraucht werden oder voraussichtlich verbraucht werden, Online-Software usw. Von Fall zu Fall zu prüfen.

 

Können wir darauf verzichten?

Auf das Widerrufsrecht kann nicht verzichtet werden. Sobald man erklärt, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und das Produkt zurücksendet, muss es zurückerstattet werden.

Die vom Verkäufer bereitgestellten Rückgabeklauseln, die zu kompliziert wären, werden meistens für nichtig oder missbräuchlich erklärt. Die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Verbrauchers, es sei denn, er wurde vom Verkäufer nicht über das Widerrufsrecht belehrt.

 

Und was ist mit Dienstleistungen?

Dienste (L221-25):

In Bezug auf die Dienstleistungen beginnt der Händler mit seiner Dienstleistung nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen oder früher, wenn der Verbraucher dies wünscht (zu diesem Zweck wird er häufig aufgefordert, im Voraus zu zahlen), und folglich den Preis Die dem erbrachten Teil der Leistung entsprechende Vergütung wird fällig, sobald der Gewerbetreibende anzeigt, dass er die Leistung ganz oder teilweise erbracht hat.

 

 

 

Texte:

Richtlinie 2011/83 Artikel 9 und folgende, Artikel 20

 

Artikel L221-18 und folgende des Verbrauchergesetzes

Aktualisierung April 2022

Dekret Nr. 2022-424 vom 25. März 2022 über die vorvertraglichen und vertraglichen Informationspflichten der Verbraucher und das Widerrufsrecht: Betroffene Öffentlichkeit: Gewerbetreibende und Verbraucher Betreff: Informationen, die der Gewerbetreibende dem Verbraucher vor Vertragsabschluss erteilt eines Vertrags per Fernkommunikationsmittel oder außerhalb einer gewerblichen Einrichtung und Änderung des Muster-Widerrufsformulars und des Standard-Informationsschreibens für die Ausübung des Widerrufsrechts für dieselben Verträge.

Inkrafttreten: Die Bestimmungen des Erlasses treten am 28. Mai 2022 in Kraft.
Hinweis: Der Erlass steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie 2019/2161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 zur Änderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinien 98/6/EG, 2005/29 in innerstaatliches Recht /EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine bessere Anwendung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union.
Sie legt zum einen die vorvertraglichen Informationspflichten fest, denen Gewerbetreibende gegenüber Verbrauchern gemäß Artikel L. 221-5 des Verbrauchergesetzbuchs vor Abschluss von Verträgen im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen unterliegen, und nimmt andererseits die in der Richtlinie 2019/2161 vorgesehenen redaktionellen Anpassungen vor, insbesondere in Bezug auf die obligatorische Übermittlung der Kontaktdaten des Gewerbetreibenden an den Verbraucher.
Folglich ist der Anhang zu Artikel R. 221-1 des Verbrauchergesetzbuchs in Bezug auf das Standard-Widerrufsmodell, Artikel R. 221-2 desselben Gesetzbuchs, der die vorvertraglichen Informationen spezifiziert, die dem Verbraucher in Anwendung von 4° mitgeteilt werden, 5° und 6° von Artikel L. 221-5, Artikel R. 221-3 und dessen Anhang bezüglich der Informationsmitteilung bezüglich der Ausübung des Widerrufsrechts sowie Artikel R. 221-4 über die bereitgestellten Informationen in die Veranstaltung öffentlicher Versteigerungen.
Referenzen: die Verbrauchercode, in seiner sich aus diesem Dekret ergebenden Fassung, kann auf der Website von Légifrance eingesehen werden (https://www.legifrance.gouv.fr).
 

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