soziale Netzwerke

Ziel

Der Gesetzentwurf gegen Hass im Internet zielt darauf ab, den größten Plattformen eine stärkere Aufgabe zu übertragen, (bestimmte) hasserfüllte Inhalte, die von Internetnutzern, die ihre Dienste in Anspruch nehmen, veröffentlicht werden, unmittelbar nach ihrer Meldung zu entfernen, unter Androhung einer hohen Geldstrafe.

Vorbehalt und mögliche Zensur durch den Verfassungsrat

Es gab Beschwerden (Senatoren, Europäische Kommission...) über eine zu starke Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, und der Verfassungsrat, der das Gesetz prüft, könnte diesbezüglich Vorbehalte haben. Eine fehlende Notifizierung des Gesetzes an die Europäische Kommission kann seine Umsetzung gefährden.

 

Online-Hass: ein Problem des öffentlichen Anstands - die Mittel, die der Gesetzentwurf auf den Tisch legt

Dennoch hat eine Einzelperson, die Opfer von Hass im Internet und insbesondere von kollektivem Hass (das Phänomen des "curse" oder "digital raid") wird, in der Regel nicht die Mittel, um sich zu verteidigen, oder nur zu unerschwinglichen Kosten: Beweisführung, Klagen, Verfolgung von Klagen und langwierige Gerichtsverfahren, Ermittlungsschwierigkeiten (insbesondere bei im Ausland gehosteten Daten) und große Unsicherheit hinsichtlich der Vollstreckung von Entscheidungen gegen im Ausland ansässige Personen oder Plattformen, - auch wenn eine einstweilige Verfügung oder ein Antrag in manchen Fällen die Dinge beschleunigen können.

Das Gesetz ist daher unerlässlich, um "den Spieß umzudrehen", da nun derjenige, der die Initiative zu einem hasserfüllten Inhalt gegen einen französischen Staatsbürger ergreift, für die Verteidigung seiner Äußerung verantwortlich ist, wenn er der Meinung ist, dass sie zu Unrecht von der Plattform entfernt wurde.

Die Kosten werden auf ihm lasten. Und er wird diese Kosten natürlich nicht tragen wollen.

Insbesondere, wenn er darauf geachtet hatte, seinen Beitrag unter einem Pseudonym zu veröffentlichen: Dies würde ihn zwingen, sich zu identifizieren und
das Risiko einzugehen, dieses Mal verurteilt zu werden.

Die Entfernung des Inhalts wird den Urheber der Hassrede nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung schützen, wenn das Opfer oder ein Staatsanwalt (mit der künftigen spezialisierten Staatsanwaltschaft in Paris) dies für notwendig erachtet.

Die Plattform haftet, wenn sie den gemeldeten Inhalt nicht entfernt und kann nach einem Einzelrichterverfahren bestraft werden.

Wenn sie den Inhalt fälschlicherweise entfernt, wird sie ebenfalls behelligt, wenn sie strafrechtlich verfolgt wird, jedoch in unbestimmtem Umfang - hier ist kein spezieller Straftatbestand der Überzensur vorgesehen, entsprechend dem traditionellen Ansatz der redaktionellen Freiheit. -

Der Witzbold, der unberechtigterweise einen Inhalt meldet, kann im Prinzip ebenfalls bestraft werden, und zwar unter dem spezifischen Straftatbestand der falschen Anzeige (15.000 EUR Geldstrafe).

Der CSA kann möglicherweise administrative Sanktionen gegen eine Plattform verhängen, die sich generell überzensurierend verhält, ohne jedoch gegen die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen verstoßen zu können, die eine starke Zensur einführen könnten, um Anfechtungen zu vermeiden oder um eigene redaktionelle Entscheidungen zu treffen.

Der Gesetzentwurf sieht daher eine echte Prämie für den Rückzug vor, die den Mangel an Mitteln für die Opfer ausgleicht, mit dem Risiko einer echten allgemeinen Überzensur unter der Aufsicht des CSA.

 

Update 18. Juni 2020 :

"Der Verfassungsrat erkennt das Problem an, bestätigt das Prinzip eines Gesetzes, ist jedoch der Ansicht, dass die Mittel, die wir gefunden haben, nicht die richtigen sind. Wir müssen daher weiter daran arbeiten, Lösungen zu finden, die Konsens finden und umgesetzt werden können. https://twitter.com/LaetitiaAvia/status/1273686096354967553

 

Update Januar 2021 :

In Frankreich wird der Gesetzentwurf "Separatismus" oder "Achtung der Grundsätze der Republik" im Januar 2021 in der Nationalversammlung debattiert, der Teil "Online-Hass" wird von der Abgeordneten Laetitia Avia vorangetrieben, die den früheren Entwurf "Gesetz gegen Online-Hass" vorangetrieben hatte, der vom Verfassungsrat zurückgewiesen wurde.

Online-Hass ist nach wie vor aktuell und laut Statistiken der sozialen Netzwerke müssen jeden Tag Millionen von Hassbotschaften gelöscht werden: Selbst wenn man die juristischen Mittel vervielfachen würde, wäre dies immer noch so, als würde man den Ozean mit einem kleinen Löffel leeren.

Darüber hinaus sind soziale Netzwerke ein Vektor der öffentlichen Meinungsäußerung, sie erobern den öffentlichen Raum, und es erscheint tatsächlich schockierend, diesen öffentlichen Raum dem Belieben ausländischer Privatunternehmen zu überlassen, die diese Netzwerke betreiben. Eine Frage der Souveränität.
 
Das Vorhaben, die Maßnahmen der öffentlichen Hand und der Verwaltung zu stärken, ist daher weiterhin von großer Bedeutung.
 
Die Online-Hasskomponente des Separatismusprojekts ist Teil des Entwurfs der EU-Richtlinien DSA und DMA über eine neue Regulierung des Internets (siehe " 2021 : DSA - DMA - Neue Internetregulierung in Vorbereitung: Anmerkungen zu den Plänen der Europäischen Union ") und greift die folgenden Entwicklungen auf:
 
- PHAROS nimmt die Meldungen entgegen, leitet sie an die nationale Staatsanwaltschaft weiter, die nach Kriterien wie Umfang, Intensität und Komplexität an die lokale Staatsanwaltschaft verweisen kann,
- Der CSA (der in "ARCOM" umbenannt würde) würde die allgemeine Funktionsweise der Plattformen überwachen,
- Die ARCEP könnte sich in die Algorithmen der Plattformen einklinken,
- Experten-Observatorium für "Online-Hass",
- Vergehen des Hochladens persönlicher Daten in Kenntnis eines Zusammenhangs, der andere gefährden könnte (Fall Samuel Paty),
- Unmittelbare Vorführung bei Straftaten, die außerhalb des klassischen redaktionellen Kontextes des Presserechts begangen werden, mit der Schwierigkeit für den Ermittler, sich in einen Kontext der Ergreifung auf frischer Tat und der Mindeststrafe für die Straftat zu begeben, Bedingungen für die unmittelbare Vorführung, die Schwierigkeit, lange Strafen mit der kurzen Verjährungsfrist für die Presse in Einklang zu bringen.
 
 
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