Designrecht
Gewerbliches Eigentum und dekorative Kunst
Lassen Sie sich von einem auf Designrecht spezialisierten Anwalt in Paris bei Ihren Eigentums-, Verletzungs-, Widerspruchs- und Gültigkeitsstreitigkeiten unterstützen.
Assistenz- und Vertretungsleistungen für: |
Bereitstellung ohne Steuern und Auslagen für Anträge, Formalitäten, Gutachten, Zwischenfälle, Verhandlungen, Branchenstudien. |
Analyse und Qualifizierung von IP-Entwicklungs- oder Managementprojekten, rechtliche Gestaltung | 2200 |
Klage wegen Designverletzung | 4900 |
Verletzungsbeschlagnahmeverfahren auf Anfrage | 2900 |
Verfahren zur Geltendmachung, Gültigkeit des Rechtstitels des geistigen Eigentums | 7400 |
Handeln im unlauteren Wettbewerb durch Parasitismus, Verwirrung, Nachahmung | 7400 |
Vertragshaftungsverfahren | 7400 |
Vorgehen im unlauteren Wettbewerb durch Desorganisation, Abwerbung, Ablenkung von Kunden | 7400 |
Haftungsverfahren gegen einen Gastgeber | 2900 |
Verfahren bei Verletzung einer Website oder Software | 4900 |
Koordination der Hinterlegung des Titels der Recherche zum Stand der Technik und des Gutachtens, der Recherche | 1200 |
Ausarbeitung eines Abtretungsvertrags oder einer Design- oder Modelllizenz | 2400 |
Die Kanzlei unterstützt Sie in Gestaltungs- und Modellfragen, insbesondere bei Prozessführung, Management und Unterstützung bei der Vertragsgestaltung (Lizenz, Beauftragung, Entwicklung). Er koordiniert die Einreichung und Recherchedienste zum Stand der Technik.
Die Eintragung eines Produktdesigns oder -modells in das nationale oder gemeinschaftliche Geschmacksmuster- und Modellregister bietet Schutz vor Nachahmung für 5 Jahre, verlängerbar auf bis zu 25 Jahre.
In Bezug auf die Gebühren sind die Bestimmungen beispielhaft angegeben und umfassen nicht die spezifischen Dienstleistungen in der Akte. Für eine detailliertere Bewertung ist es nach Möglichkeit nach wie vor unerlässlich, die Akte im Rahmen vorheriger Gespräche anzugehen.
Die alle fünf Jahre bis zu 25 Jahren verlängerbare Eintragung eines Designs oder Modells ermöglicht den Nachweis der Altertümlichkeit und die Festlegung einer Stilrichtung, sie ist nicht durch die Bezeichnung von Produkten oder Dienstleistungen beschränkt.
Das Modell kann sich auf alle Arten von Formen beziehen, Ladeneinrichtungen, Autokarosserien, Designobjekte, Blaupausen.
Es hebt einen Stil, eine Marke, ein Produkt hervor.
Die Kanzlei unterstützt Sie bei folgenden Schritten:
Hinterlegung von Mustern und Modellen bei den zuständigen Ämtern (Koordinierung von Recherchen zum Stand der Technik und Hinterlegung)
Ausführungen und Modelle:
– Vertretung in Rechtsstreitigkeiten
– Durchführen von Recherchen zum Stand der Technik in Mustern und Modellen
– Vorlage von Zollüberwachungsakten
– Einreichung von Designs und Modellen bei den zuständigen Ämtern (INPI, OHMI, WIPO)