NFT Art: Der Anwalt für digitales und geistiges Eigentum in Paris begleitet Sie bei Ihrem Projekt.

   NFT: ernst oder nicht ernst? Der NFT-Anwalt beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie bei Ihren NFT-Projekten.

Die NFT ist an sich neutral und effektiv, wenn sie von der richtigen IT- und Rechtsumgebung umgeben ist.

Dies bietet Ihnen die Kanzlei Roquefeuil für Ihre NFT-Fragen oder Ihr Web 3.0-Projekt.

Ein auf geistiges Eigentum und digitales Recht spezialisierter Anwalt unterstützt Sie bei Ihren NFT-, Krypto- und Blockchain-Problemen.

Ihr Projekt kann auf der Grundlage des Urheberrechts und der Krypto-Gesetzgebung durchgeführt werden.

Für eine Einführung in NFT, Web 3.0, Kryptos :

Web 3.0 und Metaversum 

NFT und Urheberrecht

Wenn der mit der NFT verbundene und von der Plattform getragene Vertrag ausreichend ist, die digitale Qualität stimmt und die Authentizitätsprüfung robust ist, gibt es keinen Grund, warum Ihre NFT-Kunst nicht glaubwürdig sein sollte.

In dem zur Diskussion stehenden Gesetzesvorschlag (Proposition de loi visant à promouvoir l'art numérique et à protéger les nouvelles formes de création artistique) erinnert die Abgeordnete an diese Selbstverständlichkeit: "Bereits in den 1930er Jahren erfasste Walter Benjamin die Umwälzung, der das künstlerische Schaffen mit dem Aufkommen der Fotografie und des Kinos gegenübersteht: Die Möglichkeit, ein und dasselbe Werk unendlich zu reproduzieren, ist weit davon entfernt, das Schaffen zu denaturieren, sondern verändert die Beziehung des Künstlers zum Träger seines Werkes."

"...jetzt, da jeder Einzelne einen personalisierten Zugang zum Internet hat, über soziale Netzwerke verfügt, um seine Interessen zu teilen, und die Welt über ein digitales Gerät erkundet, erlebt der Zugang zur Kunst eine neue Welle der Demokratisierung."

"Die digitale Kunst ist jedoch nicht auf Bildschirme beschränkt. Im Gegenteil, viele Kreationen haben daran erinnert, dass Kunst den öffentlichen Raum neu verzaubern kann, indem sie Gebäude erweitert oder gemeinsame Orte mit neuen Erfahrungen ausstattet. Das Atelier des Lumières in Paris, die Carrière des Baux de Provence, das Bassin des Lumières in Bordeaux und die Fête des Lumières in Lyon zeigen einen Einblick in die reichen und vielfältigen Horizonte, die uns die digitale Kunst offenbart."

"Digitale Kunst ermöglicht somit die Demokratisierung des Zugangs zur Kultur für ein neues Publikum."

 "In Frankreich wurden zahlreiche innovative Unternehmen gegründet, die neue Generationen von Künstlern fördern.

Die digitale Kunst scheint jedoch nicht ausreichend durch das Steuerrecht und die Formen der öffentlichen Unterstützung für das künstlerische Schaffen abgedeckt zu sein.

Artikel 150 VH bis des Steuergesetzbuches sieht nur vor :

" I. - Vorbehaltlich der Bestimmungen für gewerbliche Gewinne unterliegen Gewinne, die von natürlichen Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich im Sinne von Artikel 4B direkt oder über eine zwischengeschaltete Person bei einer entgeltlichen Veräußerung von digitalen Vermögenswerten, die in Artikel L. 54-10-1 des Währungs- und Finanzgesetzbuches genannt werden, oder von Rechten, die sich darauf beziehen, realisiert werden, der Einkommensteuer unter den Bedingungen dieses Artikels."

Es ist daher vorgesehen, dass NFT unter das günstige Mäzenatensystem und die Steuerabzüge für den Erwerb und das Mieten von Werken fallen.

Der Vorschlag enthält eine interessante Definition von NFT Art, die sich auf Kryptowährungen bezieht:

"II. - Ein nicht fungibler Token gilt im Sinne dieses Artikels und mit Ausnahme von Token, die als digitale Vermögenswerte im Sinne von Artikel L. 54-10-1 des Code monétaire et financier gelten, als jedes immaterielle und nicht fungible Gut, das in digitaler Form ein oder mehrere Rechte repräsentiert, die ausgegeben, eingetragen, aufbewahrt oder übertragen werden können mittels einer gemeinsam genutzten elektronischen Aufzeichnungsvorrichtung, die es ermöglicht, direkt oder indirekt den Eigentümer des genannten Gutes zu identifizieren."

 

 

 

 

NFT-Projekt: Antizipieren Sie Risiken und rechtliche Probleme!

Derzeit ist der rechtliche Rahmen für diese digitalen Token noch unklar. Wir sind jedoch der Meinung, dass
Wir haben die Fragen untersucht, die ein NFT-Projektträger beachten muss:

- Steuerliche Behandlung von NFT

Wie wir gesehen haben, ist die Besteuerung von NFT noch unsicher und ihre Besteuerung variiert je nach ihrem Wert.
Qualifikation: digitaler Vermögenswert oder immaterielles Gut. Der Gesetzgeber hat sich dieses Themas angenommen. NFT-Anwalt
begleitet Sie bei der Antizipation von Entwicklungen im Steuerrecht.

- NFT und Urheberrecht, der Rechtsanwalt für geistiges Eigentum begleitet Sie :

Der Urheber des Originalwerks bleibt Inhaber des Urheberrechts. Um also
Wenn Sie diese kommerziell nutzen wollen, sind Überprüfungen und Verträge erforderlich.

Zu Urheberrechtsverträgen : 

https://roquefeuil.avocat.fr/cession-des-droits-dauteur-avocat-propriete-intellectuelle-paris/

Ihr NFT-Anwalt führt eine Recherche nach älteren Rechten durch, inventarisiert die Rechte und erstellt einen Abtretungsvertrag, um Streitigkeiten über die Verletzung von Rechten zu vermeiden.

- Verbraucherschutzvorschriften :

Die Emittenten von NFT müssen die Regeln des Verbraucherschutzes, des Widerrufsrechts und der Verbraucherinformation einhalten.

- Geldwäsche 

Als Krypto-Assets können NFT als Instrument zur Geldwäsche und zur Finanzierung illegaler Aktivitäten verwendet werden. Daher ist es wichtig, sich über die Herkunft des NFT, die Vertrauenswürdigkeit des Emittenten oder der Plattform usw. zu informieren. Vor jeder Transaktion muss die Compliance sichergestellt werden.

- NFT und Metavers

Marken investieren in das Metaversum. Wer hat das Recht, was in diesem Universum zu tun? Der nft-Anwalt sichert Ihren Vertrag.

Was leistet der NFT-Anwalt?

Der NFT-Rechtsanwalt ist in erster Linie ein Anwalt für geistiges Eigentum.

Klassischerweise können Sie von ihm erwarten, dass er Ihre finanziellen, kommerziellen und vermögensrechtlichen Interessen im Hinblick auf das Recht des geistigen Eigentums wahrt und sichert.
Er überprüft oder entwirft Ihre Verträge und unterstützt Sie bei Verhandlungen mit Künstlern, NFT-Designern, Dienstleistern, Investoren, Händlern, Galeristen und Kunsthändlern, Videospielstudios, Plattformen, etc.
NFT, Privatpersonen, die NFT kaufen...

Die Kanzlei Pierre de Roquefeuil in Paris, die auf geistiges Eigentum und digitales Recht spezialisiert ist, unterstützt Sie daher bei Fragen zur Durchführbarkeit des Projekts, bei der Ausarbeitung von Verträgen (Abtretung, Produktion), AGB, UGC, Sponsoring, Blockchain-Einreichungen, Streitigkeiten über Betrug, Wettbewerb, Fälschungen...

Der Web 3.0-Traum

Wir haben das Web 1.0 und das Web 2.0 kennengelernt, jetzt ist das Web 3.0 an der Reihe. Es bezeichnet eine dezentralisierte Version des Internets, die sich auf Blockchain und Dezentralisierung stützt. Während das Web 2.0 uns durch seinen rasanten Fortschritt mit dem Aufkommen von sozialen Netzwerken und dynamischen Webseiten eroberte, erlebt das Web 3.0 ebenfalls einen beispiellosen technologischen Übergang. Es wird jedem Internetnutzer die Möglichkeit geben, seine digitalen Identitäten und persönlichen Daten selbst zu verwalten und zu kontrollieren, ohne die Zentralisierung in Datenzentren.

Freiheit, Transparenz, Sicherheit und Überprüfbarkeit sind die Schlüsselbegriffe des Web 3.0. Wie wird diese neue Technologie jedoch konkret organisiert? Die Entwicklung von Web 3.0 befindet sich noch in der Forschungs- und Arbeitsphase. Im Jahr 2022 nutzen wir jedoch bereits Funktionen, die als Grundlage für diese neue technologische Ära dienen werden. Diese Entwicklung wird nicht ohne Risiken sein, so dass einige Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die gesetzlichen Schranken nicht zu überschreiten.

Die Entwicklung des Internets: von Web 1.0 zu Web 3.0

In den letzten Jahrzehnten hat sich das Internet revolutioniert. Wir haben verschiedene Phasen des Fortschritts durchlaufen. Diese Entwicklungen haben uns mit neuen Technologien wie Kryptowährungen und Blockchain bekannt gemacht. Das Internet ist heute ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Wir haben das Web 1.0 und das Web 2.0 erlebt, was können wir vom Web 3.0 erwarten?

Während das Web 1.0 den Nutzern eine statische Erfahrung bot, die es ihnen nicht erlaubte, inhaltsreiche Websites zu erstellen, hat das Web 2.0 ein gewisses Qualitätsniveau im Web erreicht, allerdings um den Preis der Zentralisierung in Datenzentren, die oftmals multinationalen Unternehmen gehören.

Wenn man sich die Geschichte des Internets ansieht, macht die technologische Entwicklung hin zu einem semantischen Web (oder 3.0) Sinn. Zunächst wurden die Daten den Nutzern statisch präsentiert. Später konnten die Nutzer dynamisch mit ihren Daten interagieren. Mit dem Web 3.0 wird ihre Nutzererfahrung durch Algorithmen bereichert, die ihnen ein personalisierteres Surfen im Internet ermöglichen. Die Internetnutzer werden von einem individuelleren Zugang zum Internet profitieren, der ihr Profil, ihre Gewohnheiten und ihr Surfverhalten berücksichtigt, ähnlich wie Streaming-Websites (Netflix, Prime Video, Youtube), die sich bereits auf Algorithmen stützen, um die Nutzererfahrung zu bereichern.

Was ist Web 3.0?

Das Web 3.0 ist eine neue Generation des Internets und basiert hauptsächlich auf künstlicher Intelligenz und der Blockchain-Technologie, die den Nutzern eine bessere Kontrolle über ihre Online-Daten ermöglicht.

Das Web 3.0 wird uns nach und nach die Kontrolle über unsere Online-Informationen ermöglichen. Diese neue Version des Internets wird die Verarbeitung von nutzergenerierten Inhalten erleichtern und immersivere Interaktionsmöglichkeiten bieten. Mit Web 3.0 werden wir durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und anderen fortschrittlichen Techniken leichter personalisierte Informationen erhalten.

Definitionsgemäß werden die zahlreichen Funktionen des Web 3.0 den Zugang zu einem gewissen Grad an Technologie ermöglichen. Die Internetnutzer werden keinen zentralen Kontrollpunkt haben, sie werden genauere Daten durch die Analyse von Algorithmen erhalten und somit effizienter im Web surfen können. Das Web 3.0 wird sich auf die Erfahrungen der Nutzer stützen, um die Werbung zu verbessern, die den Internetnutzern angeboten wird. Die Chatbots, die heute auf vielen Websites zu finden sind, werden verbessert, um den Nutzern eine bessere Erfahrung zu bieten.

Auch wenn sich das Web 3.0 noch in der Entwicklung befindet, sollten wir nicht vergessen, dass wir bereits heute Werkzeuge verwenden, die das semantische Web bilden werden. Die virtuellen Assistenten Siri oder Alexa sind solche Assistenten, die bereits die Verbesserungen des Web 3.0 ankreuzen. Ihre Nutzung hängt von der künstlichen Intelligenz durch unsere Gewohnheiten und das Profil ab, das wir für diese Werkzeuge definieren. Die Zentralisierung unserer verbundenen Objekte ist ebenfalls eine der Hauptfunktionen des Web 3.0. Schon heute können wir unsere Heizungs- oder Klimaanlage, unseren Fernseher, unsere Multimediageräte oder unsere elektrischen Rollläden mit einem einzigen Gerät verbinden, um sie auf intelligente und vernetzte Weise aus der Ferne zu steuern.

Web 3.0: Wie steht es um den Datenschutz?

Der Datenschutz ist ein zentrales Thema im Herzen dieser technologischen Entwicklung und ermöglicht einen besseren Blick auf die Zukunft des Internets. Eines der Hauptziele des Web 3.0 ist es, den Nutzern die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückzugeben, indem sie auf eine dezentralisierte digitale Identität setzen.

Das Web 3.0 unterliegt mit der GDPR-Verordnung (General Data Protection Regulation) einem strengen rechtlichen Rahmen. Mit der SSI-Technologie (Self Sovereign Identity) kann der Internetnutzer seine digitale Identität kontrollieren, ohne dass eine dritte Person eingreifen muss.

Die Vorteile von Web 3.0

Das semantische Web, oder Web 3.0, bietet eine intuitivere Nutzung des Internets. Der Reichtum an Inhalten im Web wird verstärkt und instinktiver sein. Dank künstlicher Intelligenz wird das Web unsere Suchanfragen, unsere Gewohnheiten und unser Profil besser verstehen. So wird es uns Suchanfragen vorschlagen, die mit unserer Persönlichkeit verbunden sind. Die Sprachsuche wird verbessert, um genauere und passendere Antworten auf unsere Bedürfnisse zu geben.

Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil des Web 3.0 ist die Tatsache, dass ein einziges Profil die Vielzahl der Konten ersetzen wird. Genauer gesagt kann der Nutzer sein einzigartiges Profil für den Zugang zu allen Plattformen nutzen, wobei er Eigentümer der von ihm angegebenen Informationen bleibt. So müssen die Nutzer nicht mehr für jede Plattform, auf der sie sich einloggen möchten, ein eigenes Profil erstellen, sondern können ihr eigenes Profil verwenden.

Diese vielen Vorteile, die das Web 3.0 bietet, sind das Ergebnis wichtiger technologischer Fortschritte, die das Surfen im Web angenehmer machen werden.

Dezentralisierung

Die technologischen Fortschritte des Web 2.0 wurden zwar von den Internetnutzern geschätzt, doch wurden sie auf Kosten der Zentralisierung umgesetzt. Das Web 3.0 sieht in seinen zahlreichen Entwicklungen eine Dezentralisierung vor, die von seinen Nutzern sehr geschätzt wird. Diese Entwicklung des Internets ermöglicht es, persönliche Daten bei den Internetnutzern selbst zu hosten. Dies ist ein echter Fortschritt, da im vorherigen digitalen Zeitalter die Daten in Datenzentren großer multinationaler Konzerne gespeichert wurden.

Die erweiterte Identität (dezentralisierte digitale Identität) ermöglicht es den Nutzern, die vollständige Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu haben und deren Sicherheit zu gewährleisten. Das Web 3.0 wird die Entwicklung starker Lösungen für die Überprüfung der Kundenidentität, die Sicherung persönlicher Daten und den vereinfachten Zugang zu verschiedenen Diensten ermöglichen.

Die Blockchain

Die Blockchain ist eine der wichtigsten Innovationen des Web 3.0. Die Blockchain ist ein Sammelbegriff für verschiedene dezentralisierte Anwendungen und Datenspeicher. Eine ihrer Stärken ist die Speicherung und Übertragung von Informationen aus einer Datenbank, die von allen Nutzern zur gleichen Zeit geteilt wird.

3D-Visualisierung

In Bezug auf das digitale Erscheinungsbild verspricht das Web 3.0 echte Fortschritte, die von den Internetnutzern geschätzt werden. Die Verbesserung des Erscheinungsbildes des Internets wird zu 3D-Umgebungen, Virtual-Reality-Tools und einer intuitiveren Navigation führen. Das Metaversum wird in diesem technologischen Zeitalter eine wichtige Rolle spielen.

Was ist die Verbindung zwischen Kryptowährungen und dem Web 3.0?

Auf der Grundlage der Blockchain wird das Web 3.0 zur Kontrolle des Betriebs von Anwendungen und auch für Kryptowährungen verwendet. In der Rolle der Dezentralisierung, die durch das Web 3.0 ermöglicht wird, werden digitale Vermögenswerte eine wichtige Rolle spielen.

Kryptowährungen könnten dazu beitragen, ein neues Web 3.0-Ökosystem zu schaffen. Sie würden drei wichtige Eigenschaften des Web 3.0 ermöglichen: Dezentralisierung, keine Lizenzen und kein Vertrauen. Kryptowährungen spielen eine entscheidende Rolle in der Ära des Web 3.0. Sie könnte sowohl für öffentliche Dienste als auch für Open Source eingesetzt werden.

Das Web 3.0 wird erhebliche Verbesserungen bei der Verwaltung von Kryptowährungen ermöglichen. Jeder Nutzer wird in der Lage sein, eine Brieftasche zu erstellen, über die er die volle Kontrolle hat, um Transaktionen durchzuführen und als digitale Identität zu fungieren (dies ist bereits heute der Fall, auch wenn es für den Durchschnittsbürger noch ziemlich hermetisch ist). Der Besitz von Daten in einer Blockchain und die Durchführung von dezentralisierten Transaktionen wird neue digitale Ökonomien ermöglichen. Die Nutzer werden einen besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und einfacher Waren, Dienstleistungen und Inhalte austauschen können.

Web 3.0: Was könnten die Risiken sein?

Während Web 3.0 eine Reihe von Vorteilen für den technologischen Fortschritt bietet, kann es auch Risiken bergen. Wie bereits erwähnt, ist einer der Wegbereiter des Web 3.0 die Dezentralisierung. Diese Dezentralisierung hat Schwachstellen, die von böswilligen Personen missbraucht werden können.

Ohne Sicherheitsvorkehrungen kann das Web 3.0 eine Zweckentfremdung von Kryptowährungen und NFT ermöglichen, was zu Geldwäsche führen könnte. Auch könnten bestimmte Datenspeicherungen den Institutionen und der Anwendung von Gesetzen entgehen: Urheberrecht, illegale Inhalte, Fälschungen... etc.

 

Lassen Sie sich bei Web 3.0-Projekten oder -Streitigkeiten von einem Anwalt begleiten, der auf geistiges Eigentum und IT, NFT und Krypto in Paris spezialisiert ist.

NFT und Urheberrecht: Vorsichtsmaßnahmen

Ist der Software-Lizenznehmer ein Rechtsverletzer oder nur ein fehlerhafter Vertragspartner?

18. Okt 2018 -

 

Kann der Lizenznehmer als Verletzer qualifiziert werden? Entwicklung der Debatte.

Stellt die Tatsache, dass ein Softwarelizenznehmer die Bedingungen eines Softwarelizenzvertrages nicht einhält (durch Ablauf der Probezeit, Überschreitung der Anzahl der erlaubten Nutzer oder einer anderen Maßeinheit, wie z.B. Prozessoren, die zur Ausführung der Softwareanweisungen verwendet werden können, oder durch Änderung des Quellcodes der Software, wenn die Lizenz dieses Recht dem ursprünglichen Lizenznehmer vorbehält), eine :

- eine Verletzung (im Sinne der Richtlinie 2004/48 vom 29. April 2004), die der Inhaber des Urheberrechts an der Software erlitten hat, die von Artikel 4 der Richtlinie 2009/24/EG vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen reserviert ist
- Oder kann sie einem gesonderten Rechtssystem unterliegen, wie z.B. dem System der vertraglichen Haftung nach dem allgemeinen Recht?

Wenn es sich um eine Fälschung handelt, kann der Fälscher nach dem spezifischen System der Fälschung verfolgt werden, insbesondere mit der Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung, einer Beschlagnahme und einer Gegenüberstellung;

Wenn es sich um eine einfache Vertragsverletzung handelt, kann der Lizenznehmer nach dem allgemeinen System der vertraglichen Verfehlung verfolgt werden.

Der Unterschied ist in rechtlicher Hinsicht erheblich, insbesondere in Bezug auf die Beweisführung und die Art der Entschädigung, die man als Wiedergutmachung erhalten kann.

 

Cour d'appel de Paris, Pol 5 - ch. 1, Urteil vom 16. Oktober 2018.

1 Mit einem Vertrag vom 25. August 2010, geändert durch eine Zusatzvereinbarung vom 1. April 2012, gewährte IT Development der Firma Free Mobile, einem Telefonbetreiber, der Mobilfunktarife auf dem französischen Markt anbietet, eine Lizenz und einen Wartungsvertrag für ein Softwarepaket mit der Bezeichnung ClickOnSite, eine zentralisierte Projektmanagementsoftware, die es der Firma ermöglichen soll, den Fortschritt der Errichtung aller ihrer Funkantennen durch ihre Teams und ihre externen technischen Dienstleister in Echtzeit zu organisieren und zu verfolgen.

Mit der Behauptung, dass Änderungen an der Software unter Verletzung des Lizenzvertrags vorgenommen wurden, und nachdem sie am 22. Mai 2015 eine Beschlagnahmung in den Räumlichkeiten der Firma Coraso, einem Subunternehmer der Firma Free Mobile, veranlasst hatte, hat die Firma IT Development mit Schriftsatz vom 18. Juni 2015 die Firma Free Mobile wegen Verletzung der Software ClickOnSite und Entschädigung für ihren Schaden vorgeladen.

Neben der Unzulässigkeit und der Unbegründetheit dieser Anträge stellte Free Mobile eine Gegenklage wegen missbräuchlicher Verfahren.

2 Die Gesellschaft IT Development legte am 3. Februar 2017 Berufung gegen das kontradiktorische Urteil des Tribunal de grande instance de Paris vom 6. Januar 2017 ein, das :

  • Die Firma IT Development wurde für unzulässig erklärt, wenn es um die Haftung aus unerlaubter Handlung geht,
  • Weisen Sie den Antrag der Gesellschaft auf Schadensersatz für ein missbräuchliches Verfahren zurück.
    Free Mobile,
  • Verurteilung von IT Development zur Tragung der Kosten und zur Zahlung der folgenden Summe an Free Mobile
    8000 Euro auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 700 des französischen Zivilgesetzbuches.
    Zivilverfahren.

3 In ihrem letzten Schriftsatz vom 3. Mai 2018 beantragt die Firma IT Development, dass das Gericht :

  • Vorab Vorabentscheidungsfrage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in folgender Form:
    "Stellt die Tatsache, dass ein Softwarelizenznehmer die Bedingungen eines Softwarelizenzvertrages nicht einhält (durch Ablauf einer Probezeit, Überschreitung der Anzahl der erlaubten Nutzer oder einer anderen Maßeinheit, wie z.B. Prozessoren, die zur Ausführung der Softwareanweisungen verwendet werden können, oder durch Änderung des Quellcodes der Software, wenn die Lizenz dieses Recht dem ursprünglichen Lizenznehmer vorbehält), eine :
    - eine Verletzung (im Sinne der Richtlinie 2004/48 vom 29. April 2004), die der Inhaber des Urheberrechts an der Software erlitten hat, die von Artikel 4 der Richtlinie 2009/24/EG vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen reserviert ist
    - oder kann sie einem gesonderten Rechtssystem unterliegen, wie dem System der vertraglichen Haftung nach dem allgemeinen Recht?
  • das Berufungsurteil aufzuheben und :
    "Die von IT Development eingereichte Verletzungsklage für zulässig zu erklären;
    "Feststellung, dass die verletzende Software ClickOnSite identifiziert und originell ist;
    "Die Änderungen der Software durch Free Mobile stellen eine Verletzung dar;
    "Verurteilung von Free Mobile zur Zahlung von 1.440.000 € an IT Development als Ersatz für den von IT Development erlittenen Schaden wegen Verletzung des Urheberrechts;
    "Hilfsweise, auf vertraglicher Grundlage, Verurteilung von Free Mobile zur Zahlung von 840.000 € an IT Development als Ersatz für den von IT Development erlittenen Schaden;
  • In jedem Fall: Untersagen Sie Free Mobile und Coraso die Nutzung der Software ClickOnSite und die Extraktion und Wiederverwendung von Daten aus der Software ClickOnSite unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500 € pro Verzugstag ab dem Tag nach dem fünfzehnten Tag der Zustellung der zu erlassenden Entscheidung, wobei Free Mobile die Beendigung der Nutzung der Software auf jede beliebige Weise (Deinstallation oder andere) nachweisen muss;
    "Sich die Zuständigkeit für die Liquidation von Zwangsgeldern vorbehalten;
    "Verurteilen Sie die Gesellschaft Free Mobile zur Tragung der gesamten Kosten, einschließlich der Kosten der Feststellungen und der Kosten der Beschlagnahme;
    "Verurteilen Sie Free Mobile zur Zahlung von 40.000 € an IT Development gemäß Artikel 700 der Zivilprozessordnung.

4 In ihrem letzten Antrag vom 11. Mai 2018 beantragt die Gesellschaft Free Mobile, dass das Gericht :

  • das angefochtene Urteil in allen seinen Bestimmungen zu bestätigen, außer insoweit, als es den Antrag von Free Mobile auf Schadenersatz für ein missbräuchliches Verfahren abgewiesen hat, und außer in Bezug auf die Höhe der Verurteilung von IT Development auf der Grundlage von Artikel 700 der Zivilprozessordnung;
  • Das Urteil wurde in diesen Punkten aufgehoben, und die Entscheidung wurde neu getroffen:
    "IT Development zu verurteilen, an Free Mobile 50.000 € (fünfzigtausend Euro) als Schadensersatz für ein missbräuchliches Verfahren zu zahlen;
    "IT Development zu verurteilen, an Free Mobile 50.000 € (fünfzigtausend Euro) auf der Grundlage von Artikel 700 der Zivilprozessordnung für die Kosten zu zahlen, die nicht in den Kosten der ersten Instanz enthalten sind;
  • Hinzufügung des Urteils :
    "Das am 22. Mai 2015 erstellte Protokoll über die Beschlagnahme von Gegenständen für nichtig zu erklären.
    von Maître Yves MAS, Gerichtsvollzieher, am Geschäftssitz der Gesellschaft CORASO ;
    "Den "Sachverständigenbericht" vom 30. Mai 2015 und die "frei erstellte technische Notiz", die von der Firma IT Development als Beweisstücke Nr. 12 und Nr. 43 in die Verhandlung eingebracht wurden, für nichtig zu erklären oder zumindest als Beweismittel für unzulässig zu erklären und aus der Verhandlung auszuschließen;
    "IT Development für unzulässig und in jedem Fall unbegründet zu erklären und alle seine Forderungen gegen Free Mobile abzulehnen;
    "IT Development zu verurteilen, an Free Mobile 50.000 € (fünfzigtausend Euro) auf der Grundlage von Artikel 700 der Zivilprozessordnung für die Kosten zu zahlen, die nicht in den Kosten des Berufungsverfahrens enthalten sind;
    "Verurteilen Sie IT Development zu den gesamten Kosten, die direkt von SELAS Bardehle Pagenberg, Rechtsanwälte, gemäß den Bestimmungen von Artikel 699 der Zivilprozessordnung eingezogen werden können.

5 Die Schlussverfügung ist vom 15. Mai 2018.

DISKUSSION

In Anwendung der Bestimmungen von Artikel 455 der Zivilprozessordnung wird für eine erschöpfende Darstellung der Ansprüche und Mittel der Parteien ausdrücklich auf die schriftlichen Anträge verwiesen, die sie in der oben genannten Form eingereicht haben.

Zur Zulässigkeit und zur Vorlagefrage

6 In ihrer Klageschrift und ihren Schlussanträgen in erster Instanz behauptete die Firma IT Development, dass Free Mobile durch die Änderung der ClickOnSite-Software, insbesondere durch die Erstellung neuer Formulare, eine Verletzung begangen habe. Die Beklagte könne sich nicht auf die Bestimmungen von Artikel L.122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum berufen, die es ihr erlaubten, die Software für eine bestimmungsgemäße Nutzung zu ändern, da diese Änderungen wesentlich seien und die Möglichkeit, sie vorzunehmen, vertraglich ausgeschlossen worden sei;

7 Um ihre Ansprüche aus der Verletzung von Urheberrechten für unzulässig zu erklären, stellte das Gericht fest, dass die Kombination der Artikel 122-6 und 122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum dazu führt, dass zwei unterschiedliche Haftungssysteme anerkannt werden, eines aus unerlaubter Handlung bei Verletzung der gesetzlich festgelegten Nutzungsrechte des Urhebers der Software, das andere aus Vertrag bei Verletzung eines vertraglich vorbehaltenen Rechts des Urhebers; Im vorliegenden Fall wurden Free Mobile eindeutig Verstöße gegen seine vertraglichen Verpflichtungen vorgeworfen, die unter eine Klage auf vertragliche Haftung fielen, und nicht die Straftat der Softwareverletzung;

8 In der Berufungsinstanz beantragt IT Development zunächst die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof der Europäischen Union und dann die Aufhebung des Urteils, mit dem Antrag, die Klage wegen Patentverletzung für zulässig zu erklären. Zu diesem Zweck argumentierte sie erstens, dass das Recht des Autors einer Software, die Änderung des Quellcodes der Software zu erlauben oder zu verbieten, ein gesetzliches Recht sei und dass die Verletzung dieses Rechts durch den Lizenznehmer keine einfache vertragliche Nichterfüllung, sondern eine Verletzung des gesetzlichen Rechts des Autors sei und daher eine Verletzung darstelle; zweitens, dass, während bei allen anderen Rechten des geistigen Eigentums die Klage auf Verletzung ausdrücklich bei Verletzung eines Lizenzvertrages möglich ist, Art. L 335-3 Abs. 2 CPI, der bestimmt, dass die Verletzung eines der Rechte des Urhebers einer Software, die in Art.122-6, Die Unterscheidung zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung widerspricht dem Ziel des europäischen Gesetzgebers, nach der Richtlinie 2004/48 ein einheitliches Verfahren einzuführen; in Wirklichkeit hat die Verletzung eine doppelte Natur: Viertens wollte die Richtlinie zur Bekämpfung von Fälschungen eine möglichst breite Definition von Fälschung geben, die sich auf jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums erstreckte.

9 Free Mobile, das der Ansicht ist, dass es keiner Vorlagefrage bedürfe, beantragt die Bestätigung des Urteils. Sie argumentiert, dass die gesetzlichen Bestimmungen zwei verschiedene Haftungssysteme für zwei verschiedene Kategorien von Handlungen vorsehen, einerseits Handlungen, die ein gesetzlich vorbehaltenes Recht verletzen und dem Urheber der Software eine Klage aus unerlaubter Handlung, die Klage wegen Verletzung, eröffnen, und andererseits Handlungen, die ein vertraglich vorbehaltenes Recht verletzen und dem Urheber der Software eine Klage aus vertraglicher Haftung gegen seinen Vertragspartner eröffnen; dass im vorliegenden Fall die beanstandeten Handlungen, d.h. eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen des Lizenznehmers, Free Mobile nicht zu einer Klage wegen Verletzung berechtigen; dass die Nichtkumulierung der vertraglichen und der deliktischen Haftung ein Kardinalprinzip der zivilrechtlichen Haftung im französischen Recht ist und dass der Gläubiger einer vertraglichen Verpflichtung sich nicht auf die Regeln der deliktischen Haftung gegen den Schuldner dieser Verpflichtung berufen kann, selbst wenn er ein Interesse daran hätte; Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt, vom allgemeinen Recht abzuweichen, indem er der geschädigten Partei erlaubt, aus unerlaubter Handlung gegen einen Lizenznehmer vorzugehen, der gegen eine der Beschränkungen seiner Lizenz verstößt, während er dies grundsätzlich nur auf der Grundlage der vertraglichen Haftung tun könnte, sieht er diese Abweichung ausdrücklich und sehr genau vor, wie z.B. bei Patent- oder Markenlizenzen; dass der Gesetzgeber hingegen bei der Lizenzierung von Software keine Ausnahme von dem allgemeinen Rechtsgrundsatz vorgesehen hat, dass bei Vorliegen eines Lizenzvertrages, der die Parteien bindet, die vertragliche Haftung Vorrang vor der Haftung aus unerlaubter Handlung hat; dass keine Bestimmung der Richtlinie 2009/24/EG vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen oder der Richtlinie 2004/48/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, der Haftung aus unerlaubter Handlung Vorrang vor der vertraglichen Haftung einzuräumen, wenn der rechtmäßige Nutzer einer Software gegen die Grenzen der ihm gewährten Lizenz verstößt; dass der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil vom 18. April 2013 (C-103/11, Europäische Kommission v. Systran) bereits selbst die Haftung aus unerlaubter Handlung gegenüber der vertraglichen Haftung festgeschrieben hat; dass der Gerichtshof der Europäischen Union im Übrigen bereits in einem Urteil vom 18. April 2013 (C-103/11, Europäische Kommission v. Systran) die Haftung aus unerlaubter Handlung gegenüber der vertraglichen Haftung festgeschrieben hat, wenn der rechtmäßige Nutzer einer Software gegen die Grenzen der Lizenz verstößt, die ihm gewährt wurde. Systran) in Bezug auf Softwarelizenzen den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass die vertragliche Haftung Vorrang vor der Haftung für unerlaubte Handlungen hat.

Nach diesen Ausführungen hat das Gericht

10               1 - Der faktische Kontext

Das Gericht erinnert daran, dass durch einen Vertrag vom 25. August 2010, der durch eine Zusatzvereinbarung vom 1. April 2010 geändert wurde, der Vertrag mit der Regierung des Landes, in dem der Vertrag geschlossen wurde, in Kraft trat.
2012 gewährte das Unternehmen IT Development dem Unternehmen Free Mobile, einem Betreiber von Mobiltelefonen, einen Vertrag über die Nutzung von Mobiltelefonen.
Eine Lizenz und ein Vertrag.
Wartung eines Softwarepakets namens ClickOnSite, einer Projektmanagementsoftware
Der Fonds verfügt über ein zentralisiertes System, das es ihm ermöglicht, die Entwicklung des Fonds in Echtzeit zu organisieren und zu verfolgen.
die Errichtung aller Funktelefonantennen durch seine Teams und seine Mitarbeiter.
externe technische Dienstleister.

IT Development wirft Free Mobile vor, die Software ClickOnSite geändert zu haben, insbesondere durch die Erstellung neuer Formulare.

Neben dem wesentlichen Charakter dieser Änderungen beruft sie sich insbesondere auf die Bestimmungen von Artikel 6 "Umfang der Lizenz", um zu argumentieren, dass Free Mobile nicht das Recht hatte, solche Änderungen vorzunehmen:

In jedem Fall ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, (...):
- das Softwarepaket direkt oder indirekt zu vervielfältigen (...), mit Ausnahme von Sicherungskopien;
- die Software dekompilieren und/oder zurückentwickeln, außer in gesetzlich erlaubten Fällen;
- Der Kunde darf das Softwarepaket weder direkt noch indirekt ändern, korrigieren, anpassen, zweite Werke schaffen oder hinzufügen, vorausgesetzt, dass der Kunde dennoch freien Lesezugriff auf die Datenbank hat.
- (...)

Der Kunde behält sich das Recht vor, den Lieferanten per Brief, Fax oder E-Mail um Informationen zu bitten, die für die Interoperabilität oder Kompatibilität des Softwarepakets mit einer anderen vom Kunden verwendeten Software erforderlich sind. Sollte der Lieferant innerhalb eines Monats nach Erhalt der Anfrage keine zufriedenstellende Antwort bezüglich der Vollständigkeit und Relevanz der Informationen geben, wird der Kunde gemäß Artikel L 122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum den Quellcode des Softwarepakets dekompilieren, um die Interoperabilität oder Kompatibilität des Softwarepakets mit anderer vom Kunden verwendeter Software zu gewährleisten (...).

In der ersten Instanz stützte die Klägerin ihre Forderungen ausschließlich auf die Verletzung von Rechten. In der Berufung stützte sie ihre Ansprüche hilfsweise auch auf die vertragliche Haftung.

Abgesehen von der Unzulässigkeit der Anträge auf der Grundlage der Verletzung macht Free Mobile geltend, dass erstens der Nachweis der Originalität der Software nicht erbracht wurde, zweitens die Beschlagnahme und die Gegenverletzung sowie der Bericht eines Sachverständigen nichtig seien, drittens der Nachweis der unerlaubten Änderung der Software nicht erbracht wurde und viertens der Nachweis der unerlaubten Änderung der Software nicht erbracht wurde, dass der Beweis einer nicht autorisierten Änderung der Software nicht erbracht wurde, und schließlich, dass die vorgenommenen Änderungen nur die Datenbank des lizenzierten Betreibers betreffen und dass die Klausel über das Verbot der Änderung des Softwarepakets, die gegen die Bestimmungen der öffentlichen Ordnung von Art.122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum verstößt, als ungeschrieben zu betrachten ist.

11               2 - Relevante Texte

a - Die Gemeinschaftsrichtlinien

Artikel 2 der Richtlinie 48/2004/EG vom 29. April 2004

1 - Unbeschadet der Mittel, die im Gemeinschaftsrecht oder im nationalen Recht vorgesehen sind oder vorgesehen werden können, sofern diese Mittel für die Rechtsinhaber günstiger sind, gelten die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe gemäß Artikel 3 für jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, die im Gemeinschaftsrecht und/oder im nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaates vorgesehen ist.

Richtlinie 2009/24/EG vom 23. April 2009

Artikel 4 - Eingeschränkte Handlungen

1. Vorbehaltlich der Artikel 5 und 6 umfassen die ausschließlichen Rechte des Inhabers nach Artikel 2 das Recht, Folgendes zu tun oder zu erlauben: :
a) die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung eines Computerprogramms, ganz oder teilweise, mit beliebigen Mitteln und in beliebiger Form (...)
b) Übersetzung, Bearbeitung, Arrangement und jede andere Umwandlung eines Programms
und die Vervielfältigung des daraus resultierenden Programms, unbeschadet der Rechte der
Person, die das Computerprogramm umwandelt;
c) jede Form der Verbreitung des Originals oder von Kopien an die Öffentlichkeit, einschließlich der Vermietung
eines Computerprogramms.

Artikel 5 - Ausnahmen von eingeschränkten Handlungen

1. Vorbehaltlich besonderer vertraglicher Bestimmungen bedürfen die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn diese Handlungen erforderlich sind, um dem rechtmäßigen Erwerber die bestimmungsgemäße Nutzung des Computerprogramms zu ermöglichen, einschließlich der Korrektur von Fehlern.

b - Artikel des Gesetzes über geistiges Eigentum

Artikel L112-2

Als geistige Werke im Sinne dieses Gesetzbuches gelten insbesondere: (...)
13° Software, einschließlich vorbereitenden Entwurfsmaterials.

Artikel L122-6

Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel L. 122-6-1, Das Verwertungsrecht des Urhebers von Software umfasst das Recht zur Durchführung und Genehmigung:

1° Die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung von Software (...)
2° Die Übersetzung, Adaption, Bearbeitung oder das Arrangement von jede andere Änderung der Software und
die Vervielfältigung der daraus resultierenden Software (...)
3° das entgeltliche oder unentgeltliche Inverkehrbringen, einschließlich der Vermietung, des Exemplars oder der Exemplare einer Software durch ein beliebiges Verfahren (...)

Artikel L122-6-1

I. Die in Artikel L. 122-6 1° und 2° vorgesehenen Handlungen bedürfen nicht der Zustimmung des Urhebers, wenn sie notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Software durch die zur Nutzung berechtigte Person zu ermöglichen, einschließlich der Korrektur von Fehlern.

Der Urheber ist jedoch berechtigt, sich vertraglich das Recht vorzubehalten, Fehler zu korrigieren und die besonderen Modalitäten festzulegen, denen die in Artikel L. 122-6 1° und 2° vorgesehenen Handlungen unterliegen, die notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Software durch die Person, die das Recht auf Nutzung hat, zu ermöglichen.

Artikel L335-3

Die Verletzung eines der in Artikel L. 122-6 definierten Rechte des Urhebers von Software ist ebenfalls ein Vergehen der Verletzung.

3 - Gründe

12 Seit dem 19. Jahrhundert beruht das französische Recht der zivilrechtlichen Haftung auf dem Kardinalprinzip der Nichtkumulierung der Haftung aus unerlaubter Handlung und aus Vertrag, was bedeutet, dass :

- dass eine Person nicht von einer anderen Person für denselben Sachverhalt vertraglich und deliktisch haftbar gemacht werden kann,
- dass die Haftung aus unerlaubter Handlung zugunsten der vertraglichen Haftung ausgeschlossen ist, wenn einerseits die Parteien durch einen gültigen Vertrag gebunden sind und andererseits der Schaden, den eine der Parteien erlitten hat, aus der Nicht- oder Schlechterfüllung einer der Verpflichtungen aus dem Vertrag resultiert.

Darüber hinaus ist das französische Recht traditionell der Ansicht, dass die Fälschung, die ursprünglich ein strafrechtliches Vergehen ist, unter die deliktische Haftung fällt und nicht unter die Nichterfüllung eines Vertrages.

13 Das Gericht folgerte im vorliegenden Fall, in dem die Parteien durch den Vertrag vom 25. August 2010 gebunden sind und behauptet wird, dass der Schaden aus der Nichterfüllung der Klauseln dieses Vertrags und insbesondere von Artikel 6 resultiert, dass die Haftung aus unerlaubter Handlung zugunsten der vertraglichen Haftung ausgeschlossen werden muss und dass folglich die Klage auf Verletzung, die der Klage aus unerlaubter Handlung gleichgestellt ist, für unzulässig erklärt werden muss.

Das beklagte Unternehmen, das diese Analyse unterstützt, zitiert zu Recht Entscheidungen französischer Gerichte, die in diese Richtung gehen, darunter ein Urteil dieser Kammer vom 10. Mai 2016.

14 Dennoch argumentiert der Berufungsführer nicht ohne Relevanz, dass die Verletzung nicht grundsätzlich eine unerlaubte Handlung sei, sondern auch aus der Nichterfüllung eines Vertrages resultieren könne.

Es ist in der Tat richtig, dass Fälschung im weitesten Sinne als Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums definiert wird und im besonderen Fall von Artikel L.335-3 als Verletzung eines der Rechte des Urhebers von Software [definiert in Artikel L.122-6].

Keines dieser Gesetze und auch kein anderes französisches Gesetz zur Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums sieht ausdrücklich vor, dass die Verletzung nur dann gilt, wenn die Parteien nicht durch einen Vertrag gebunden sind.

Obwohl sie als Ausnahmen vom Grundsatz der Nichtkumulierung dargestellt werden können, sind die folgenden Texte auch Beispiele dafür, dass Verletzungsklagen in Patent- und Markenangelegenheiten gegen den Lizenznehmer, der die Grenzen seines Vertrages verletzt, erhoben werden können:

Artikel L.613-8, Absatz 3 des Gesetzes über geistiges Eigentum (Code de la propriété intellectuelle)

Die Rechte aus der Patentanmeldung oder dem Patent können gegenüber einem Lizenznehmer geltend gemacht werden, der gegen eine der Beschränkungen seiner Lizenz verstößt.

Artikel L.714-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum

Die Rechte aus dem Antrag auf Eintragung einer Marke oder aus der Marke können gegenüber einem Lizenznehmer geltend gemacht werden, der eine der Beschränkungen seiner Lizenz hinsichtlich der Dauer der Lizenz, der von der Eintragung erfassten Form, in der die Marke benutzt werden darf, der Art der Waren oder Dienstleistungen, für die die Lizenz erteilt wurde, des Gebiets, in dem die Marke angebracht werden darf, oder der Qualität der vom Lizenznehmer hergestellten Waren oder der von ihm erbrachten Dienstleistungen verletzt.

Im vorliegenden Fall sehen die Artikel L 122-6 und L 122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum zwar unter anderem vor, dass die besonderen Modalitäten einer Softwareänderung vertraglich festgelegt werden können, sie bestimmen jedoch keineswegs, dass in diesen Fällen eine Klage wegen Verletzung ausgeschlossen ist. Dasselbe gilt für die Artikel 4 und 5 der Richtlinie 2009/24/EG, die sie umsetzen.

Schließlich ist es richtig, dass Artikel 2 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 48/2004/EG vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums allgemein bestimmt, dass die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe (...) auf jede Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums anwendbar sind, ohne zu unterscheiden, ob diese Verletzung das Ergebnis der Nichterfüllung eines Vertrags ist oder nicht.

Der Gerichtshof ist daher der Ansicht, dass ein Vorabentscheidungsersuchen in der vorgeschlagenen Form an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet werden sollte.

dass das Verfahren ausgesetzt wird, bis der Gerichtshof darauf geantwortet hat;


ENTSCHEIDUNG

15 Das Gericht entschied in einem kontradiktorischen Urteil im Vorabentscheidungsverfahren,

Verweist den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Beantwortung der folgenden Vorabentscheidungsfrage:

Stellt die Tatsache, dass ein Softwarelizenznehmer die Bedingungen eines Softwarelizenzvertrages nicht einhält (durch Ablauf der Probezeit, Überschreitung der Anzahl der erlaubten Nutzer oder einer anderen Maßeinheit, wie z.B. Prozessoren, die zur Ausführung der Softwareanweisungen verwendet werden können, oder durch Änderung des Quellcodes der Software, wenn die Lizenz dieses Recht dem ursprünglichen Lizenznehmer vorbehält), eine :
- eine Verletzung (im Sinne der Richtlinie 2004/48 vom 29. April 2004), die der Inhaber des Urheberrechts an der von Artikel 4 der Richtlinie vorbehaltenen Software erlitten hat 2009/24/EG vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen
- Oder kann sie einem gesonderten Rechtssystem unterliegen, wie z.B. dem System der vertraglichen Haftung nach dem allgemeinen Recht?

Aussetzung der Entscheidung über die Berufung von IT Development bis zur Entscheidung des Gerichtshofs,

bestimmt, dass eine Ausfertigung des Urteils und eine Kopie der Akte der Rechtssache dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften per Einschreiben übermittelt werden.

Die Originalität der Software vor dem Untersuchungsrichter

Lassen Sie sich bei Ihren IT-Verträgen begleiten

 

 

Cour d'appel de Paris, Kammer 5, Pôle 2, 19. März 2021, RG n°19/17493 bestätigt TGI Paris 21. Juni 2019 n°11/07081.

In diesem Urteil wurde die Vertragsverletzung als Folge der Nichteinhaltung der Bedingungen des Lizenzvertrags für geistiges Eigentum (Softwarelizenzvertrag) festgestellt.

Diese Lösung wurde jedoch vom Kassationshof in Frage gestellt, der die Klage auf Verletzung zulässt.

Kassationshof, 1. Zivilsenat, Urteil vom 5. Oktober 2022

Vorabentscheidungsfrage: Ist der Lizenznehmer einer Software ein Verletzer oder nur ein schuldhafter Vertragspartner?

Die Abtretung von Urheberrechten

Erinnerung an das Prinzip

Die Regeln des geistigen Eigentums bestrafen straf- und zivilrechtlich Verletzungen des Urheberrechts, des Marken- oder Patentrechts und des Urheberrechts an Software, d.h. das Vergehen der Fälschung.

 

Ein Plädoyer für eine Ausnahme

Wenn jedoch ein Vertrag auf dem Spiel steht, der eine Diskussion und eine Partnerschaft zwischen zwei Vertragspartnern und eine Form der Vertraulichkeit beinhaltet, ist es überraschend, dass die Strafen, die mit der Ahndung der (straf- und zivilrechtlichen) Verletzung von Urheberrechten verbunden sind, zur Bestrafung des unzuverlässigen Vertragspartners herangezogen werden.

Der Begriff des Vertrages selbst scheint im Widerspruch zum Begriff der Straftat zu stehen, der eine Schädigung des öffentlichen Vertrauens, einen öffentlichen Skandal voraussetzt. Man ist hier versucht zu sagen, dass das Urteil zu den Grundlagen zurückkehrt.

Er geht jedoch nicht auf die Gründe für die Wahl des Systems der vertraglichen Haftung ein:

 "Wenn das Ereignis, das eine Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums verursacht, aus einer Vertragsverletzung resultiert, wobei der Inhaber des Rechts vertraglich der Nutzung unter bestimmten Vorbehalten zugestimmt hat, dann ist nur eine Klage auf vertragliche Haftung in Anwendung des Grundsatzes der Nichtkumulierung der Haftung zulässig."

Die Debatte vor dem Gerichtshof der Europäischen Union

 Das Urteil berichtet vor allem und auch über die Debatte, die es vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu diesem Thema gegeben hat (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 18. Dezember 2019, Rs. C-666-18)( Urteil vom 18. Dezember 2019, IT Development c. Free Mobile)Die Kommission hat die Richtlinie 2004/48/EG über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen umgesetzt.

Nach dem EuGH :

[...] Während die Richtlinie 2004/48 darauf abzielt, Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe für die Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums festzulegen, was das Urheberrecht an Computerprogrammen gemäß der Richtlinie 2009/24 einschließt, legt diese erste Richtlinie nicht die genauen Modalitäten für die Anwendung dieser Garantien fest und schreibt nicht die Anwendung eines besonderen Haftungssystems im Falle einer Verletzung dieser Rechte vor.

44 - Daraus folgt, dass es dem nationalen Gesetzgeber freisteht, die konkreten Modalitäten des Schutzes dieser Rechte festzulegen und insbesondere die Art der Klage, die dem Inhaber dieser Rechte im Falle einer Verletzung seiner Rechte des geistigen Eigentums gegen einen Lizenznehmer eines Computerprogramms zusteht, als Vertrag oder unerlaubte Handlung zu definieren.

 

Die Lehre bleibt jedoch in dieser Frage gespalten, ebenso wie die jüngste Rechtsprechung (TJ Paris 6. Juli 2021, Nr. 18/01602), die jedoch zur Zulassung der Verletzungsklage tendiert (vgl. das am Anfang des Artikels zitierte Urteil Cour de Cassation, (1. ch. civ), 5. Oktober 2022, Sté Entr'ouvert und Sté Orange).

NFT und das Urheberrecht

Die Originalität der Software vor dem Untersuchungsrichter

 
 

 

Aktualisiert am 12. Nov. 2022

Der Kassationsgerichtshof lässt eine Klage wegen Verletzung zu, wenn der Lizenzvertrag nicht eingehalten wird.

In der Entscheidung Cour de Cassation, (1. Zivilsenat), 5. Oktober 2022, Sté Entr'ouvert und Sté Orange, erkennt der Kassationsgerichtshof an, dass die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums unabhängig von der nationalen Haftungsregelung, ob vertraglich oder nicht, durch Verletzung bestraft werden kann.

Zitierte Texte :

Artikel L. 335-3, Absatz 2, des Gesetzes über geistiges Eigentum,

Artikel 7 und 13 der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Artikel 1 der Richtlinie 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen.

 

Cybersicherheit, ein wichtiges Thema

Cybersicherheit

Seit mehreren Jahren nehmen die Cyberangriffe in Frankreich zu. Es wird geschätzt, dass die Cyberbedrohungen bis 2020 um +400 % zunehmen werden. Dies ist ein Risiko, das bereits vor einigen Jahren von der ANSI (Agence Nationale de la Sécurité des Systèmes d'Information) angesprochen wurde, die eine Zunahme der Bedrohung in den nächsten Jahren vorhersagte.

Während Cyberangriffe ursprünglich eher auf Unternehmen abzielten, betreffen sie zunehmend auch medizinische Einrichtungen und Gebietskörperschaften. Wie ist diese Explosion von Cyberangriffen zu erklären? Was ist Cybersicherheit und welche Rolle spielt sie?

Was ist Cybersicherheit?

Das Hauptziel der Cybersicherheit ist der Schutz von Computersystemen, Netzwerken und Programmen vor digitalen Angriffen. Häufig zielen diese Angriffe darauf ab, Zugang zu sensiblen Informationen zu erlangen, um diese zu verändern oder zu zerstören oder sie zu nutzen, um - meist finanziell - davon zu profitieren.

Cybersicherheit, auch bekannt als Computersicherheit oder Sicherheit von Informationssystemen, wird in mehrere Kategorien unterteilt:
Sicherheit von Netzwerken,
Sicherheit von Anwendungen,
Sicherheit der Informationen,
Betriebliche Sicherheit.

Die am weitesten verbreiteten Cyberangriffe zielen darauf ab, Informationen zu sammeln, um sie auf unterschiedliche Weise wiederzuverwenden. Es gibt verschiedene Arten von Cyberbedrohungen wie: Viren, Trojaner, Spyware, Ransomware, Adware und Botnet. In den letzten Jahren wurden jedoch drei neue Cyberbedrohungen entdeckt, die immer häufiger eingesetzt werden:
Die Dridex Malware. Es handelt sich um einen Banking-Trojaner, der Systeme über Phishing-E-Mails infiziert. Durch das Erlangen von Login-Daten, Bankdaten oder persönlichen Daten können Cyberkriminelle unlautere Transaktionen durchführen.
Betrügereien im Bereich der Gefühle. Diese Betrügereien zielen darauf ab, Betrügereien in Chatrooms, Anwendungen oder Dating-Seiten einzurichten. Die Hacker nutzen die Verwundbarkeit der Opfer aus, um persönliche Daten zu erlangen, die sie dann für kriminelle Zwecke verwenden.
Die Emotet-Malware. Dieses Trojanische Pferd ermöglicht Datendiebstahl unter Ausnutzung eines unsicheren Passworts.

Recht und Cybersicherheit, einen Anwalt für IT-Recht in Paris konsultieren

Das Recht der Cybersicherheit betrifft alle Risiken und vorsätzlichen Bedrohungen, die von Menschen ausgehen und die das Vermögen eines Unternehmens schädigen können. Angesichts dieses immer größer werdenden Phänomens kann ein Unternehmen regelmäßig einen Anwalt hinzuziehen, um sich vor Cyberangriffen zu schützen und um seine Interessen in einem Fall zu verteidigen, in dem es Opfer oder Beschuldigter sein könnte.

Das französische und europäische Recht setzt einen klaren und präzisen Rechtsrahmen, der die Einführung strenger Sicherheitsmaßnahmen erfordert. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seinen Verpflichtungen nachzukommen und riskiert dabei schwere Strafen. Wenn ein Cyberangriff möglich wurde, weil das Unternehmen seine Sicherheits- und Vertraulichkeitsverpflichtungen nicht eingehalten hat, kann das Unternehmen von der CNIL (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) mit hohen Geldstrafen belegt werden.

Um diese Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, können sich Unternehmen von einem Anwalt für Cybersicherheit begleiten lassen. Der spezialisierte Anwalt kann seinen Mandanten bei der Erstellung eines Vertragsdokuments und bei den Formalitäten begleiten, die für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen unerlässlich sind. Der Anwalt für Computer- und Netzsicherheit berät über Schutz- und Sicherheitslösungen, die einzurichten sind. Er kann die Rechte seines Mandanten im Falle eines Rechtsstreits verteidigen.

Cybersicherheit: Warum ist sie notwendig?

Die Umsetzung von Maßnahmen, die eine effektive Bekämpfung von Cyberbedrohungen ermöglichen, wird heute immer schwieriger. Die digitale Entwicklung schreitet stetig voran und Hacker sind über diese Veränderungen gut informiert und wissen, wie sie immer innovativer werden können.

Unternehmen müssen in der Lage sein, das Risiko der Cybersicherheit zu erkennen. Durch eine spezifische Überwachung der Cyberbedrohungen, mit denen sie konfrontiert werden können, können die Manager die Cyberbedrohungen vorhersehen und darauf reagieren.

Für ein Unternehmen kann das Opfer eines Cyberangriffs den Verlust sensibler Daten, einen erheblichen finanziellen Verlust durch Diebstahl und die Wiederherstellung gestohlener Daten, Reputationsschäden und in einigen Fällen sogar die Schließung eines Unternehmens bedeuten.

Ein Unternehmen muss daher sicherstellen, dass Online-Einkäufe sicher sind, um die Gesetze einzuhalten und um Vertrauen bei seinen Kunden aufzubauen.

Was sind die Grundprinzipien der Cybersicherheit?

Die Cybersicherheit hat fünf Hauptziele: Integrität, Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Nichtabstreitbarkeit und Authentifizierung. Kein Computersystem ist unfehlbar, auch wenn verschiedene Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Um eine Cyberbedrohung zu erkennen, muss der eigene IT-Schutz sorgfältig überwacht werden. Um IT-Risiken vorzubeugen, sollten Sie sicherstellen, dass :
Die Risiken angemessen analysieren,
Definieren Sie eine Sicherheitsrichtlinie,
Implementierung einer Präventionslösung,
Häufige Bewertung von Schutzlösungen,
Ständige Aktualisierung des Schutzsystems entsprechend den sich ändernden Bedingungen.
Risiken.

Cybersicherheitsvorschriften: Welche Regeln gelten für Unternehmen?

Unternehmen sind verpflichtet, einige Regeln zum Schutz und zur Sicherheit von Computern einzuhalten, die im französischen Recht festgelegt sind. Andernfalls können sie haftbar gemacht werden und es können erhebliche Strafen verhängt werden.

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Daten so gut wie möglich zu schützen. Es hat das Recht, alle nützlichen Lösungen zu nutzen, um sich vor Cyberangriffen zu schützen. Als Arbeitgeber müssen Sie auch in der Lage sein, Ihre Mitarbeiter in Bezug auf ihre persönlichen Daten zu schützen. Ein Unternehmen kann die Kompetenzen im Bereich der Cybersicherheit internalisieren, indem es eine Abteilung für Informationssysteme (ISD) einrichtet. Durch die Beauftragung eines externen Experten mit Audits kann das Unternehmen auch sicherstellen, dass die Prozesse, die für eine optimale und effektive Cybersicherheit eingesetzt werden, überwacht und analysiert werden.

Der Schutz von Daten ist eines der Hauptziele bei der Einführung von Lösungen zum Schutz vor Cyberangriffen. Daher muss jedes Unternehmen sicherstellen, dass es Schutzmaßnahmen einsetzt, die die Vertraulichkeit und Integrität der Daten gewährleisten. Um einen wirksamen Schutz zu gewährleisten, muss ein Unternehmen daher sicherstellen, dass es :
Methoden zur Verschlüsselung von Daten und Verbindungen,
Starke Authentifizierungsmaßnahmen zur Erkennung von Robotern,
Maßnahmen, die den Zugriff auf die Daten unter allen Umständen durch gesicherte Backups gewährleisten,
Das Unternehmen muss in der Lage sein, seinen Schutz jederzeit zu verbessern, um mit Schwachstellen und digitalen Entwicklungen Schritt zu halten.

Jedes Unternehmen muss in der Lage sein, die Regeln der GDPR (General Data Protection Regulation) einzuhalten. Die DSGVO definiert eine Verletzung personenbezogener Daten als "eine Verletzung der Sicherheit, die unbeabsichtigt oder unrechtmäßig zur Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unberechtigten Offenlegung von oder zum unberechtigten Zugriff auf personenbezogene Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden". Aus diesem Grund muss ein Unternehmen die Daten, die es in seinem System hat, schützen. Durch die Erhöhung des Sicherheitsniveaus, um die verschiedenen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen, vermeidet das Unternehmen Vorfälle, die seinen Werten schaden und das Vertrauen seiner Kunden verlieren könnten.

Ein Anstieg der Cyberangriffe um +400 % in den letzten 2 Jahren: Wie ist dies zu erklären?

Seit 2020 ist in Frankreich eine Explosion von Cyberangriffen zu beobachten. Fast die Hälfte der französischen Unternehmen gibt an, dass die Angriffe in den letzten zwei Jahren erheblich zugenommen haben. In der Tat berichtete die GIP ACYMA (Groupement d'Intérêt ACYMA) in ihrem letzten Tätigkeitsbericht, dass die Zahl der Angriffe auf die Sicherheit von Unternehmen in den letzten Jahren stark zugenommen hat.
(Public Action Against Cybermalveillance), berichtet über einen deutlichen Anstieg der Online-Hilfeanfragen.

Die ANSSI (Nationale Agentur für die Sicherheit von Informationssystemen) verzeichnete einen Anstieg von +37 % an Einbrüchen in Computersysteme, was etwas mehr als 1.000 Einbrüchen im Jahr 2021 entspricht. 69% der Cyberangriffe betrafen Unternehmen, 11% Krankenhäuser und 20 % lokale und regionale Gebietskörperschaften.

Während mehr als jedes zweite Unternehmen im Jahr 2021 Opfer von Cyberkriminalität wurde, investiert weniger als jedes zweite Unternehmen einen finanziellen Anteil seines Budgets in seine Cybersicherheit. In der Tat reservieren nur wenige Unternehmen einen Teil ihres Budgets für den Erwerb von Werkzeugen und Lösungen zur Sicherung von Netzwerken. Die Mitarbeiter sind nicht immer ausreichend über die Gefahren im Zusammenhang mit Computern und potenziellen Cyberangriffen informiert. Es wird geschätzt, dass etwa 85% der Verletzungen privater Daten auf menschliches Versagen zurückzuführen sind, was hauptsächlich das Öffnen einer betrügerischen E-Mail betrifft.

Nach der Gesundheitskrise der Covid-19-Pandemie bringen viele Unternehmen die Zunahme von Cyberangriffen, denen sie ausgesetzt sind, mit der zunehmenden Telearbeit ihrer Mitarbeiter in Verbindung. Während am Arbeitsplatz bestimmte Sicherheitslösungen des Unternehmens das Risiko von Cyberangriffen begrenzten, konnten Unternehmen bei der Telearbeit nicht immer für die Sicherheit ihrer Daten sorgen.

Der Anwalt für Computerrecht

Was ist die NIS 2-Richtlinie?

Es handelt sich um eine Richtlinie, die auf die Stärkung und Homogenisierung des europäischen Systems zur Abwehr von Cyberangriffen abzielt und die NIS-Richtlinie 2016 / 1148 ersetzen soll. Stand des Adoptionsverfahrens hier

NFT Kunst, Eignungsprüfung und Urheberrechtsschutz

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Der Web 3.0-Traum

 


Metavers, Kryptowährung, nicht fungible Token (NFT) oder auch Altcoin, Blockchain, das sind neue Wörter, die seit einigen Monaten sehr populär geworden sind und von den Medien mit pharaonischen Transaktionen und Wunderkräften in Verbindung gebracht werden. 

Die Kanzlei unterstützt Sie bei Ihren NFT-, Krypto- und Blockchain-Problemen. 

Museen feiern die NFT. Das Metaversum ist in vollem Gange. Es gibt eine Fülle von Literatur zu diesem Thema.

Während ein NFT, der die erste SMS der Geschichte im Jahr 1992 darstellte, für 107.000 Euro verkauft wurde und der erste Tweet von Jack Dorsey, dem Mitbegründer von Twitter, für 2,9 Millionen Dollar in NFT verkauft wurde, zeigt dieser neue Geldsegen, dass das Phänomen keine Anekdote ist und alle Konkurrenten übertrifft.

Kontrapunkt: Der Unternehmer Sina Estavi: Auf der NFT-Welle surfend, kaufte er im März dieses Jahres den ersten Tweet der Geschichte, der 2006 von Jack Dorsey gepostet wurde, für 2,9 Mio. USD. Mitte April, er versuchte, es weiterzuverkaufen, außer dass es kaum jemand haben wollte.Das höchste Gebot lag bei 3,3 Ether, was ca. 10.073 USD entspricht.

Der Verkauf von NFT ist in den letzten Jahren explosionsartig angestiegen und es gibt zahlreiche Plattformen, die sich mit NFT beschäftigen. Im Jahr 2021 wird der NFT-Markt auf 2,5 Mrd. USD anwachsen. 

Was ist eine NFT wirklich? Wie ist das französische Recht auf NFT anwendbar? Was ist die Verbindung zwischen NFT und dem Urheberrecht? Wie wird NFT gekauft, erstellt und getauscht?

Um zu verstehen, was eine NFT-art ist und warum ihr Ende naht, muss der Kontext definiert werden, in dem sie steht: Register, Verschlüsselung, Blockchain, Kunstwerk und Urheberrecht.

 

 

Was ist ein Register, was ist die Blockchain?

 

Ein Register im juristischen Bereich ist ein Hauptbuch (oder eine Datei), das Personen, Güter, Rechte und Ereignisse sowie die damit verbundenen Transaktionen identifiziert und auflistet: Abtretungen, Vermietungen, Lizenzen, Teilungen, Vereinigungen usw...

Das Register ist für alle oder bestimmte Personen einsehbar und überprüfbar, und jedes Register hat seine eigenen Funktionsweisen. Das Register wird wie jede andere Datei oder Datenbank in "Blätter" zerlegt.

Der Zweck eines öffentlichen Registers ist es, die Aufzeichnung von Rechten oder Situationen zu ermöglichen, wie z.B. das Einwohnermeldeamt, das Katasteramt, das Markenregister, das Strafregister und allgemein jede Datenbank oder Datei, die Daten über eine Person oder ein Gut, über Transaktionen enthalten kann.

Zum Beispiel ist ein Markenrecht Gegenstand einer Hinterlegung beim Markenregister, es gibt eine Karteikarte für das Markenrecht und Verträge, die die Marke betreffen, müssen grundsätzlich in das Register eingetragen werden, in die Karteikarte, die die Marke betrifft. Auf diese Weise behält das Register den Überblick über die aufeinanderfolgenden Inhaber.

Zertifikate" oder "Urkunden" oder "Auszüge" sind Dokumente, die den Inhalt des Registerblattes zu einem bestimmten Datum belegen: so Auszüge aus dem Personenstand, kBis, die Bescheinigung über die Eintragung einer Marke, die zur Ausstellung von höherwertigen Dokumenten führen können, z.B. ein Personalausweis, ein Reisepass.

Diese Dokumente bleiben im Wesentlichen Auszüge aus dem Register und werden von der Behörde, die das Register führt, beglaubigt. Diese Behörde garantiert die Zuverlässigkeit und Sicherheit des Registers, seine Integrität und bescheinigt die Rechte einer bestimmten Person, die im Register eingetragen sind.

Das Register ermöglicht es einer betroffenen Person, ihre Rechte, ihre Identität usw. zu belegen.

In ähnlicher Weise ist die "Blockchain" ein öffentliches Computerregister, das Güter und die damit verbundenen Transaktionen (Verkauf, Vermietung, etc.) protokolliert.

 

In der Blockchain wird die Sicherheit des Registers durch einen Verkettungsmechanismus gewährleistet.

In der Blockchain verschwindet die Zertifizierungsstelle und wird durch einen Verkettungsmechanismus ersetzt, ähnlich wie ein Mechanismus, der die Seiten eines Buches oder eines Notizbuches sicher zusammenfügt, um die Unverletzlichkeit zu gewährleisten: Man kann kein Glied der Kette ändern, ohne die Kette zu brechen, oder eine Seite des Buches, ohne das Buch zu zerreißen.

Solange dies jedoch nicht der Fall ist, bleibt jedes Glied der Kette durch die gesamte Kette authentifiziert.

In der Blockchain ist jedes Glied ein "Block", daher der Ausdruck "Blockkette" oder "Blockchain".

 

 

Was ist ein Token?

 

Ein digitaler Identifikator wird in einem Block der Blockchain gespeichert und besteht aus einer einzigartigen kodierten Nummer (einem "Hash"), die sich in der Kette erhöht ("minting", "tokenisation"). Sie wird auf Englisch als "Token" bezeichnet.

Diese Kennung kann mit der Nummer einer Karteikarte verglichen werden, die in eine große Papierdatei (das Register, das alle Karteikarten enthält) eingefügt wird. Es ist die Karte, die die Erstellung des oben erwähnten "Registerauszugs" ermöglicht.

Dies ist eine Einheit, die Daten enthält und von einer einzigen Anwendung ausgeführt werden kann.

Das Token verschlüsselt die Datei und ihre URL-Adresse.

Die Datei beschreibt ein Recht oder einen Anspruch auf etwas und die Bedingungen, unter denen dieses Recht manipuliert werden kann (Verkauf, Vermietung, Teilabtretung...).

Das "Recht" ist eine Befugnis, ein Wert, ein Recht auf etwas (Eigentum, Miete, Nießbrauch....), eine Forderung, eine Schuld, etc.

Das Token identifiziert die Datei und stellt somit ein Recht dar.

Gemäß Artikel L551-2 des Währungs- und Finanzgesetzes,

"Im Sinne dieses Kapitels ist ein Token ein immaterielles Gut, das in digitaler Form ein oder mehrere Rechte repräsentiert, die ausgegeben, eingetragen, aufbewahrt oder übertragen werden können mittels einer gemeinsam genutzten elektronischen Aufzeichnungsvorrichtung, die es ermöglicht, den Eigentümer des Gutes direkt oder indirekt zu identifizieren."

Das Token ist nur so lange wertvoll, wie es die in der Datei eingetragenen Rechte repräsentiert.  

Es gibt eine Debatte darüber, ob der Besitz eines Tokens Rechte verleiht. 

Manchmal ja und manchmal nein, abhängig von den rechtlichen Bedingungen, die in der Karteikarte festgehalten sind und die das Recht, die Inhaber des Rechts, die Transaktionen mit dem Recht, die Änderungen des Inhabers, die durchführbaren Transaktionen mit dem Recht und die rechtlichen Bedingungen, unter denen diese Transaktionen durchgeführt werden können, beschreiben. 

Diese rechtlichen Bedingungen können in einem "Smart Contract" enthalten sein. Dieser "Smart Contract" wird ein Ausführungsprogramm enthalten, das die computergestützte Online-Ausführung der geplanten Transaktion, z.B. eines Verkaufs, ermöglicht.

Um seinem digitalen Werk ein Token zuzuweisen, muss der Künstler ein Konto auf einer speziellen Plattform mit einem öffentlichen Schlüssel (Benutzername) und einem privaten Schlüssel (Passwort) eröffnen und seine Datei dort hochladen.

Die Plattform speichert die Datei unter einer eindeutigen URL-Adresse, wie bei jedem "Laufwerk", und diese Adresse und die Datei werden unter einer eindeutigen Kennung verschlüsselt, die in der Blockchain hinterlegt ist. Das Token ist diese eindeutige Kennung oder der "Hash".

Die Datei kann nicht geändert werden, aber es können zusätzliche Informationen und Ergänzungen hinzugefügt werden.

Die aufeinanderfolgenden Operationen, die an diesem Satz "Adresse+Datei" vorgenommen werden können, werden von der Plattform als Hinzufügungen identifiziert, wobei jede Hinzufügung einen eigenen Hashwert erhält.

Der Token ist nicht wirklich abgetreten. Der Token ist ein Hash.

Es wird das Recht auf Zugriff auf die Datei und die damit verbundenen Ergänzungen, d.h. auf einen Satz von Hashes (oder Token), abgetreten. 

Jeder Wechsel des Zugangsberechtigten wird in einem Zusatz festgehalten. Dieser Wechsel wird missverständlich als Abtretung eines Tokens bezeichnet, obwohl er nur eine Abtretung des Zugangs zu einer Datei und ihren Zusätzen ist.

Diese Änderung des Inhabers entspricht einer Übertragung des Tokens und seiner zugrunde liegenden Vermögenswerte gemäß den rechtlichen Bedingungen, die in der Datei und ihren Ergänzungen beschrieben sind.

Wenn die rechtlichen Bedingungen, die mit der Datei verbunden sind, vorsehen, dass die Übertragung des Zugangs zur Datei auf eine bestimmte Art und Weise die Übertragung des in der Datei beschriebenen Rechts nach sich zieht, dann liegt eine Übertragung dieses Rechts vor.

Dieses Recht kann sich auf einen digitalen Vermögenswert wie die oben erwähnte Datei beziehen, die selbst ein digitales Bildwerk enthält, ähnlich wie ein Meisterwerk das Bildwerk unterstützt. 

Das digitale Kunstwerk kann dann zusammen mit dem Token veräußert werden. 

Es handelt sich jedoch immer nur um ein Exemplar des Werks, das Original oder eine rechtmäßige oder unrechtmäßige Kopie. 

Eine solche Kopie kann nämlich unrechtmäßig sein, d.h. sie kann ohne das Recht, dies zu tun, gemacht worden sein.

 

 

 

Welche Rechte hat ein Urheber an dem von ihm geschaffenen Kunstwerk? 

Der Urheber des Kunstwerks hat das Urheberrecht an dem Werk, das ihm erlaubt, die Nutzung des Werks ohne seine Genehmigung zu verbieten. 

Wer das Werk interessant findet, insbesondere ein Unternehmer (Produzent, Haus, Verleger, Museum usw.), und das Risiko eingehen will, es zu verwerten, kann es geltend machen, produzieren, vervielfältigen, anpassen, aufführen, montieren usw., je nach Art des Kunstwerks, und daraus Einkommen erzielen, wobei insbesondere der Urheber ein Einkommen erhält, das im Prinzip proportional zu seinem eigenen Einkommen ist.

Das Urheberrecht ist eine Art Vergütung für den Erfolg, der durch die Originalität und Attraktivität des Werks entsteht. Es ist zu unterscheiden von der Vergütung, die für die Arbeit des Urhebers und anderer an der künstlerischen Kette beteiligter Personen zur Aktualisierung des Werkes im Rahmen eines Auftrags oder eines Arbeitsvertrags gezahlt werden kann.

 

 Das Beispiel von Mona Lisa

Das Louvre-Museum besitzt wahrscheinlich das Originalgemälde von Leonardo da Vincis Mona Lisa. 

Das Gemälde als physischer Träger authentifiziert und verkörpert das Werk, ist aber nicht das Gemälde selbst, das unendlich oft reproduziert werden kann, sondern nur sein Träger.

Sein Besitz ermöglicht es dem Louvre, falls jemand daran zweifeln sollte, zu beweisen, dass er der einzige Besitzer des Originals ist und dass jede Kopie, die auf dem Markt auftaucht, zwangsläufig eine Fälschung ist. 

Das Louvre-Museum hat das Recht, die Mona Lisa auszustellen, weil es bestimmte Nutzungsrechte besitzt, die ihm - vertraglich, wie durch die Übertragung des Mediums bedingt - vom rechtmäßigen Inhaber der Urheberrechte, ursprünglich dem Autor selbst, Leonardo da Vinci, übertragen wurden.

Es ist dieser Vertrag, der es dem Louvre ermöglicht, das Werk auszustellen und Einnahmen daraus zu erzielen, und nicht nur der physische Besitz des Gemäldes, das das Werk einschließt. 

Dieser Besitz ermöglicht zwar die physische Ausstellung des Werks, verleiht aber an sich kein Urheberrecht. 

Dies erklärt, warum der Dieb, der das Gemälde besitzt, die physische Möglichkeit hat, alles damit zu tun, einschließlich des Verkaufs auf einem Parallelmarkt, aber nicht die legitimen Rechte des Autors, einschließlich des Ausstellungsrechts, genießt, die es dem Autor erlauben, die Einnahmen aus dem Erfolg des Werks rechtmäßig für sich zu behalten.

In diesem Sinne stellen Artikel L. 111-3 des Gesetzes über geistiges Eigentum und die Rechtsprechung klar, dass "Das immaterielle Eigentum am Werk ist unabhängig vom Eigentum am materiellen Träger.

Folglich wird der Erwerber Eigentümer des materiellen Trägers eines Werkes und kann es für den privaten Gebrauch nutzen, genießt aber, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, nicht die Verwertungsrechte an dem Werk, die es erlauben, das Werk zu vervielfältigen und auszustellen, um aus seinem Erfolg Einnahmen zu erzielen..

Das Kopieren eines digitalen Kunstwerks in eine Computerdatei, wie das Fotografieren der Mona Lisa, ist einfach und kann das Original perfekt reproduzieren und ebenso gut zirkulieren und verkauft werden wie das Original.

Eine perfekte Kopie des Gemäldes der Mona Lisa wäre jedoch schwieriger herzustellen und würde als Fälschung entlarvt werden.

Der rechtmäßige Eigentümer des Originals mag sich daran stören, aber es kann sehr schwierig sein, eine Exklusivität geltend zu machen, d.h. sein Verwertungsrecht aufgrund seiner Eigenschaft als Originalautor des Werkes (oder als rechtmäßiger Inhaber des Urheberrechts) durchzusetzen.

 

 Das Recht an grafischen und plastischen Werken

Bei grafischen und plastischen Werken (Skulpturen), die eng mit ihrem Träger verbunden sind, ist es für den Urheber schwierig, seine Rechte geltend zu machen. 

Aufeinanderfolgende Verkäufe desselben Mediums sind zulässig. Sie ermöglichen nicht die Nutzung des Werks, sondern den Genuss für den privaten Gebrauch in dem Sinne, dass nur der Weiterverkauf einen Preis erzielen kann.

Der Künstler erzielt sein Einkommen häufig durch den Erstverkauf eines oder weniger Exemplare seines Werkes. 

Dieser erste Verkauf sagt jedoch wenig über den zukünftigen Erfolg des Werkes aus. Daher wurde das Folgerecht eingeführt, das es dem Urheber ermöglicht, bei jedem Weiterverkauf des Datenträgers einen Prozentsatz zu erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NFT, "Non Fungible Token", ist in der Kunstwelt ein Token, das eine digitale Kreation bezeichnet, die ein Kunstwerk beinhaltet.

 

Ein NFT (non-fungible token) ist ein sogenanntes "nicht fungibles" Token, d.h. ein einzigartiges und dateispezifisches Token.

Die Abtretung kann, wie oben erwähnt, je nach den rechtlichen Bedingungen, die mit ihr verbunden sind, die Abtretung eines Werkes darstellen.

Zum Beispiel wird eine digitale Kreation, wie eine Word-Datei mit Text, auf einer Plattform hinterlegt und mit ihrer eindeutigen URL-Adresse unter einer eindeutigen Kennung verschlüsselt, die eine Verankerung in der Blockchain bewirkt. 

Die ID ermöglicht es, die digitale Schöpfung zu datieren und den Einreicher zu identifizieren.

 

Die Übertragung der NFT kann einen unrechtmäßigen Weiterverkauf des Werkes bedeuten 

Der NFT ist ein Gut, ein "nicht fungibler" Token, d.h. er ist einzigartig und kann nicht gegen ein anderes nicht fungibleres Gut getauscht werden.

Er wird gegen Ether (Ethereum-Kryptowährung, ähnlich wie Bitcoin oder XRP) zu dem Preis gehandelt, der ihm vom Markt zugewiesen wird.

Transaktionen mit diesen nicht fungiblen Token werden über eine Browser-Erweiterung vom Typ "Wallet" (z.B. Metamask) abgewickelt. 

Metamask ist eine digitale Brieftasche. Es ermöglicht den Kauf von NFT mit Ether (Ethereum), z.B. auf der SuperRare-Plattform.

NFT art ist eine echte Chance für Künstler. Für einige Künstler ist es eine neue Einkommensquelle.

In der Tat scheint die Ausstellung digitaler Kunstwerke viel zugänglicher zu sein als die Ausstellung eines physischen Kunstwerks in einer Kunstgalerie, da die Ausstellung auf einer einfachen Website auf den ersten Blick viel einfacher ist.

Nur... einige Webplattformen sind vertrauenswürdiger als andere.

Eine Website wird wie eine renommierte Galerie Vertrauen erwecken, wenn sie in der Lage ist, einen Auswahlprozess zu präsentieren und die Authentizität und Urheberschaft der Werke zu überprüfen.

Der Wert von NFT Art hängt jedoch von den Kursen der Kryptowährungen ab, insbesondere von Ethereum. Wenn der Wert der Kryptowährung sinkt, sinkt auch der Preis des NFT.

Unique Tokens werden zunehmend beim Verkauf von Kunstwerken, Videospielen, aber auch als Vergütung für professionelle Spieler verwendet.

 

Die NFT identifiziert eine digitale Kreation, die ihrerseits alle Arten von Objekten reproduzieren kann, die auf einem Medium oder in einer Computerdatei gespeichert werden können, zum Beispiel : 

  • Malerische Werke
  • Gifs
  • Tweets

 

Das Missverständnis besteht darin, dass jedermann ohne Recht eine Kopie des Kunstwerks in einer Computerdatei anfertigen, ihm eine eigene NFT zuweisen und dann die NFT als rechtmäßigen Verkauf eines Kunstwerks verkaufen kann.

 

Im Dezember 2021 wurde von der Luxusgütergruppe Hermès ein Verfahren gegen Mason Rothschild eingeleitet, weil er NFTs mit Pelztaschen, die von der Marke inspiriert waren, entworfen hatte.

Mason Rotschild schuf einen NFT, der mit dem Werk "Baby Birkin" verknüpft war, das er für mehrere tausend Euro verkaufte. 

Obwohl der Kauf einer NFT dem Käufer das Recht auf das Eigentum an einer digitalen Datei, die ein digitales Kunstwerk enthält, einräumen kann, bedeutet dies allein noch nicht, dass der Käufer das Recht hat, mit diesem Kunstwerk einen Gewinn zu erzielen.  

Wenn ich also das Gemälde von Mona Lisa fotografiere, bin ich der Eigentümer der fotografischen Aufnahme, die ich gemacht habe, und niemand hat das Recht, diese Aufnahme zu kopieren, insbesondere wenn sie zum Beispiel der Mona Lisa eine neue Dimension verleiht, etwas Originelles in die Wahrnehmung des Werkes Mona Lisa einbringt.

Ich habe jedoch grundsätzlich nicht das Recht, ohne besondere Genehmigung eine uneingeschränkte, originalgetreue Reproduktion der Mona Lisa auszustellen oder zu verwenden, wie es der Louvre tut. Das Kopieren des Mediums, in dem das Werk enthalten ist, ist verboten.

Der Bekanntheitsgrad des Louvre schützt die Rechte des Louvre an der Mona Lisa, und es ist schwer vorstellbar, dass jemand Geld für einen Besuch verlangt, um eine perfekte Reproduktion des Werkes von Leonardo da Vinci zu betrachten.

Aber nicht alle Werke haben den Ruf der Mona Lisa oder genießen den Ruf des Louvre...

 

 

Die Rechte des Urhebers am digitalen Werk sind von den Rechten an der NFT zu unterscheiden.

 

Artikel L. 122-4 des Code de la Propriété Intellectuelle besagt, dass 

 

"Jede vollständige oder teilweise Darstellung oder Vervielfältigung, die ohne die Zustimmung des Urhebers oder seiner Rechtsnachfolger erfolgt, ist rechtswidrig. Dasselbe gilt für die Übersetzung, Anpassung oder Umgestaltung, das Arrangement oder die Vervielfältigung durch irgendeine Kunst oder ein Verfahren". 

 

Die NFT ist mit einem Werk verbunden, aber sie ist nicht selbst das Werk, sondern identifiziert ein Exemplar oder eine Kopie davon. 

 

Wenn es übertragen wird, wird es üblicherweise mit einem Übertragungsvertrag verbunden, der den Verkauf des Exemplars, das es identifiziert, ermöglicht.

 

Die Schaffung einer NFT kann daher manchmal zu einer Verletzung des Urheberrechts führen.

 

Nehmen wir das Beispiel der Mona Lisa: Darf ich eine Kopie der Mona Lisa anfertigen und diese verkaufen? Nein, wenn ich nicht die Zustimmung des Urhebers oder des rechtmäßigen Rechteinhabers habe. 

 

Ich habe auch nicht das Recht, mich als Urheber zu bezeichnen. Ich habe nicht das Recht dazu, und wenn ich es tue, werde ich vom Autor oder dem Rechteinhaber verklagt.

 

Der Erwerb einer NFT ermöglicht den Erwerb der zugrunde liegenden Datei, die sich auf eine einfache verbotene Kopie des Werks beziehen kann.

 

Daher erwirbt der Käufer der NFT nicht die Nutzungsrechte am Originalwerk, sondern nur eine Datei, die eine einfache verbotene Kopie enthalten kann.

 

Wie der Käufer eines Schnappschusses der Mona Lisa, der das von seinem Schnappschuss reproduzierte Werk ohne Einschränkungen ausstellen würde.

 

Andererseits kann ein Schöpfer, der es versäumt hat, sein Werk anzumelden oder eine NFT zu erstellen, um ein Datum zu setzen, Schwierigkeiten haben, nachzuweisen, dass er der ursprüngliche Urheber ist.

 

Die NFT ist wieder mit einem Domainnamen vergleichbar: Ich bin der einzige, der eine öffentliche Website mit diesem Domainnamen besitzt, aber jeder andere kann einen anderen Domainnamen reservieren, der auf eine Website verweist, die meine kopiert.

 

Die Erstellung einer NFT erfolgt durch das Hochladen einer Datei auf eine Plattform und die Verbreitung der NFT mit dem Ziel, sie zu verkaufen. 

 

Während die NFT selbst kein Werk darstellt, kann die Datei, die an die NFT angehängt ist, ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthalten.

 

Daher muss der Urheber einer NFT beim Herunterladen der Datei sicherstellen, dass die Datei nicht die Zustimmung des Urhebers erfordert. 

 

Andernfalls könnte der Schöpfer von NFT wegen Verletzung des Urheberrechts und Fälschung verklagt werden.

 

 

Zu Urheberrechtsverträgen : 

https://roquefeuil.avocat.fr/cession-des-droits-dauteur-avocat-propriete-intellectuelle-paris/

 

Die Rechte des Käufers 

 

Der Käufer eines NFT erwirbt im Prinzip den zugrunde liegenden Vermögenswert, der jedoch eine verbotene Kopie des Originalwerks sein kann. 

 

In diesem Sinne erwirbt er die geistigen Eigentumsrechte nicht an dem Werk, sondern an einem Exemplar eines Werkes, von dem er keine Garantie hat, dass es sich um ein originales und rechtmäßiges Exemplar handelt.

 

Er wird daher vom rechtmäßigen Inhaber der Rechte an dem Werk verklagt.

 

 

NFT und das Urheberrecht 

 

Rechtlich gesehen ist der NFT ein nicht fungibler Token, der einen digitalen Vermögenswert repräsentiert und für diesen Vermögenswert spezifisch ist. Eine andere Person kann keinen identischen NFT erstellen. 

 

In diesem Sinne ermöglicht es die NFT, die Echtheit eines Vermögenswertes zu bescheinigen, der jedoch selbst eine unrechtmäßige Kopie eines Kunstwerks sein kann.

 

Daher ist die Gleichsetzung eines NFT mit einem Kunstwerk nicht korrekt. 

 

In der Tat listet Artikel L. 112-2 des Gesetzes über geistiges Eigentum die verschiedenen geistigen Werke auf, zu denen die NFT nicht gehört. 

 

Die NFT kann auch nicht als geistiges Werk angesehen werden, da ihre Schaffung auf einer mathematischen Berechnung und einem Tokenisierungsprozess beruht, der keine Originalität aufweist.

 

Die Entwicklung von NFTs und Metavers führt zu vielen Fragen über deren Verletzbarkeit. 

 

Wenn es keinen Schutz gibt, schützen sich Markeninhaber durch die Hinterlegung von 3D-Modellen und Logos, die ihre Produkte als Marken darstellen können.

 

Selbst wenn sie ihre Markenrechte für virtuelle Waren und Dienstleistungen nicht sichern können, haben sie bereits andere Maßnahmen ergriffen. 

 

In der Tat reichte die Marke Converse vor kurzem zahlreiche Anträge auf Schutz ihrer Marke ein. Die Marke möchte ihre originalen Designs schützen lassen, die ihre verschiedenen Modelle darstellen. 

 

Die Marke Nike hat ihrerseits ebenfalls Anträge eingereicht, um ihre ikonischen Designs NIKE, JUST DO IT und das AIR JORDAN Logo zu schützen.

NFT: Gründung, Kauf und Handel. Wie läuft das ab? 

 

Zunächst einmal kann NFT nicht gekauft oder getauscht werden, solange die Browsererweiterung Metamask nicht installiert ist. 

 

Nach der Installation der Erweiterung gibt es verschiedene Plattformen, auf denen Sie die einzigartigen Token erwerben können. Die Zahlung kann per Kreditkarte, ApplePay oder anderen Zahlungsmethoden erfolgen.

 

Es gibt viele Plattformen, auf denen Sie NFT kaufen können: eToro, OpenSea, Crypto.com, Foundation, AtomicMarket, Enjin Marketplace, Rarible, SuperRare, BakerySwap, Myth Market, Known Origin oder Coinbase.

 

Die NFT kann von jeder Person erstellt werden, sofern sie über die notwendigen Werkzeuge verfügt. Sie müssen sich mit der Blockchain-Technologie auskennen und die richtige Plattform wählen.

 

Die Erstellung einer NFT dauert nur wenige Minuten und erfordert zunächst die Erstellung eines nicht fungiblen Tokens.

 

Bei Urheberrechtsverletzungen und Fälschungen gibt es zahlreiche zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe gegen Vermittler oder Fälscher, und Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, der auf digitales Recht und geistiges Eigentum spezialisiert ist.

 

So sieht zum Beispiel Artikel L336-2 des Gesetzes über geistiges Eigentum vor: 

 

"Artikel L336-2

Version in Kraft seit 01. Januar 2020

Geändert durch Verordnung Nr. 2019-738 vom 17. Juli 2019 - Art. 10.

 

"Bei einer Verletzung eines Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts durch den Inhalt eines öffentlichen Online-Kommunikationsdienstes kann der Präsident des Gerichts, der in einem beschleunigten Verfahren in der Sache entscheidet, auf Antrag der Inhaber von Rechten an geschützten Werken und Gegenständen, ihrer Rechtsnachfolger, der Verwertungsgesellschaften nach Titel II des Buches III oder der in Artikel L. 331-3 genannten Berufsverbände anordnen, dass eine Verletzung des Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts zu unterbinden oder zu beseitigen ist. 331-1, alle Maßnahmen zur Verhinderung oder Beendigung einer solchen Verletzung eines Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts gegen jede Person, die dazu beitragen kann, Abhilfe zu schaffen. Der Antrag kann auch vom Centre national du cinéma et de l'image animée gestellt werden."

 

Online-Plattformen und Betreiber, Suchmaschinen, können zögern, ein rechtsverletzendes Werk ohne entsprechende Argumente und Beweise zu entfernen oder in ihren Diensten zu belassen.

NFT und das Folgerecht 

 

Es ist interessant, dass der Urheber eines Werkes ein Folgerecht auf aufeinanderfolgende Weiterverkäufe seines Werkes hat, das in Artikel L122-8 des Gesetzes über geistiges Eigentum vorgesehen ist:

 

Artikel L122-8 - Fassung in Kraft seit dem 24. Dezember 2016

Geändert durch Verordnung Nr. 2016-1823 vom 22. Dezember 2016 - Art. 2.

 

"Urheber von originalen grafischen und plastischen Werken, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, haben ein Folgerecht, das ein unveräußerliches Recht auf Beteiligung am Erlös aus jedem Verkauf eines Werkes nach der ersten Veräußerung durch den Urheber oder seine Rechtsnachfolger ist, wenn ein Fachmann des Kunstmarktes als Verkäufer, Käufer oder Vermittler auftritt. Abweichend davon gilt dieses Recht nicht, wenn der Verkäufer das Werk weniger als drei Jahre vor diesem Verkauf direkt vom Urheber erworben hat und der Verkaufspreis nicht mehr als 10.000 Euro beträgt.

Originalwerke im Sinne dieses Artikels sind Werke, die vom Künstler selbst geschaffen wurden, und Exemplare, die in begrenzter Anzahl vom Künstler selbst oder unter seiner Verantwortung ausgeführt wurden.

Das Folgerecht geht zu Lasten des Verkäufers. Die Verantwortung für die Zahlung des Folgerechts liegt bei dem Gewerbetreibenden, der an dem Verkauf beteiligt ist, und, wenn die Übertragung zwischen zwei Gewerbetreibenden stattfindet, beim Verkäufer.

Die in Unterabsatz 1 genannten Fachleute des Kunstmarktes müssen dem Urheber oder einer Einrichtung zur kollektiven Wahrnehmung des Folgerechts während eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Verkauf alle Informationen erteilen, die für die Liquidation der aufgrund des Folgerechts geschuldeten Beträge erforderlich sind.

Urheber, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, und ihre Rechtsnachfolger sind zu dem in diesem Artikel vorgesehenen Schutz berechtigt, wenn das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, den Schutz des Folgerechts der Urheber der Mitgliedstaaten und ihrer Rechtsnachfolger zulässt.

Eine Verordnung des Staatsrates legt die Bedingungen für die Anwendung dieses Artikels fest, insbesondere die Höhe und die Berechnungsmodalitäten der zu erhebenden Abgabe sowie den Verkaufspreis, ab dem die Abgabe erhoben wird. Er legt auch die Bedingungen fest, unter denen Urheber, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich haben und mindestens fünf Jahre lang am Kunstleben in Frankreich teilgenommen haben, den in diesem Artikel vorgesehenen Schutz beantragen können.

 

Unter welchen Bedingungen kann eine Plattform als "Kunsthändler" eingestuft werden und generell ihren Nutzern das Folgerecht gewähren? Die Antwort steht noch nicht fest.

 

Der Smart Contract kann das Folgerecht organisieren und einziehen.

 

NFT-Plattformen für Kunst

Krypto-Handels- und Auktionsplattformen investieren in NFT-Handelsfunktionen (eBay > KnownOrigin) (Binance), aber einige Plattformen sind ausschließlich auf NFT spezialisiert:

Superrare (grafische Werke)

Ledger market (grafische Werke)

Opensea (Grafiken, Musik, Sammelkarten, Metaverses, Domainnamen)

Magic Eden (digitale Gadgets)

Anwalt für IT-Recht in Paris: Holen Sie sich Unterstützung für Ihre IT-Verträge

  

Update 8. Februar 2023: OVH Cloud in erster Instanz vom Handelsgericht Lille verurteilt Urteil vom 26. Januar 2023

- Vertragliche Haftung, Ungeschriebene Klausel, Höhere Gewalt, Grobe Fahrlässigkeit, Mittelverpflichtung, Erhebliches Ungleichgewicht, Beitrittsvertrag, Artikel 1170 und 1171, 1147 des Zivilgesetzbuches, "Die Sicherungsdaten waren ebenfalls durch den Brand zerstört worden und verloren gegangen, da sie am selben Ort wie der Hauptserver gespeichert waren" - In diesem Fall war das Gericht der Ansicht, dass die Verpflichtung des Cloud-Computing-Anbieters, den Vertrag zu erfüllen, nicht ausreichend sei, Das Gericht lehnt die Befreiung und Beschränkung der Haftung des Cloud-Anbieters mit der Begründung ab, dass dies ansonsten ein erhebliches Ungleichgewicht schaffen und die wesentliche Verpflichtung des Anbieters untergraben würde:

"In diesem Fall ist die Erstellung von Sicherungskopien und sie in Sicherheit zu bringen, in insbesondere in Fällen von Schadensfall oder Der Schutz vor Feuer ist eine wesentliche Verpflichtung von des Vertrages. Klausel 7.7 des OVH-Vertrags entzieht daher der wesentlichen Verpflichtung von SAS OVH ihre Substanz und ist daher als nicht geschrieben.

[…]

"In diesem Fall, die von SAS OVH erstellte Haftungsbeschränkungsklausel SAS OVH einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft, da sie nicht in der Lage ist, die Haftung der Gesellschaft zu begrenzen. von Gegenleistung für den Kunden. Diese Klausel schafft eine echte Asymmetrie zwischen die Verpflichtungen von jeweils der Parteien. Letztendlich überträgt diese Klausel das Risiko auf die andere Partei in ungerechtfertigter Weise. ohne Gegenleistung für diese letzte. "

Lassen Sie sich begleiten von einen Anwalt für Computerrecht im Rahmen Ihrer IT-Verträge. Es gibt eine Vielzahl von Streitigkeiten, die unter das IT-Recht fallen. Es kann sich um Probleme mit der Fälschung von Computerhardware, Datenverlust, Vertragsauflösung usw. handeln. Ein Anwalt für IT-Recht kann Sie dabei unterstützen.

Die Informatik nimmt in unserer Gesellschaft im Laufe der Jahre immer mehr zu. Als Herzstück der digitalen Transformation ist es für Fachleute und insbesondere für Unternehmen wichtig, ihren Schutz zu gewährleisten, um möglichen IT-Streitigkeiten vorzubeugen.

Um sich zu schützen, kann ein Unternehmen IT-Verträge als Teil der Verwaltung seines Computerbestands abschließen. In einem IT-Vertrag können verschiedene Arten von Dienstleistungen festgelegt werden. Es kann sich dabei um die Installation, die Entwicklung, die Wartung oder die Unterstützung eines Computersystems handeln.

Sind Sie mit einem Rechtsstreit im Bereich des IT-Rechts konfrontiert? Möchten Sie sich über IT-Verträge informieren, die Sie abschließen können, um sich zu schützen? Pierre de Roquefeuil, Rechtsanwalt für Computerrecht à Paris begleitet Sie, um Sie zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten.

 

Der Computervertrag und Rechtsanwalt für Computerrecht in Paris

 

Ein IT-Vertrag kann als Teil eines Verkaufs, einer Vermietung oder einer Dienstleistung in Bezug auf ein Computersystem oder ein integriertes Element erstellt werden. Dabei kann es sich um Hardware (Computer, Computerausrüstung, Peripheriegeräte...etc.) oder Software (von einem Anbieter entwickelte Software oder Standardsoftware) handeln.

 

IT-Verträge müssen sorgfältig ausgearbeitet werden, um möglichen technischen Änderungen oder Änderungen in der Nutzung vorzubeugen. Die Ausarbeitung von IT-Verträgen ist daher technisch und komplex, der Vertrag muss mit Sorgfalt erstellt werden.

 

Der IT-Vertrag muss eine Reihe notwendiger Informationen enthalten, insbesondere in Bezug auf geistiges Eigentum und den Schutz personenbezogener Daten. Darüber hinaus müssen mehrere Merkmale in dem Vertrag festgelegt werden. Der Vertrag muss einen Zeitplan für die Umsetzung und den Geltungsbereich enthalten.

 

Eine Rechtsanwalt für Computerrecht kann Ihnen bei der Erstellung eines ordnungsgemäßen Vertrags behilflich sein.

 

 

Was sind die verschiedenen IT-Verträge? Ein Anwalt für IT-Recht beantwortet Ihre Fragen:

 

          Der Wartungsvertrag und der Anwalt für IT-Recht

 

Der Wartungsvertrag, auch SLA (Service Level Agreement) genannt, ermöglicht es dem Kunden, seine Erwartungen bezüglich der Wartung seiner IT-Ausrüstung festzulegen, die der IT-Dienstleister ihm gegenüber haben muss.

 

Der Wartungsvertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest: des Kunden und des Dienstleisters. Der Vertrag muss den Umfang des Materials, die Dienstleistungen, die der Vertrag abdeckt, die Laufzeit des Vertrags, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen usw. enthalten.

 

Bei der Vertragsgestaltung muss jedoch zwischen korrektiver und präventiver Wartung unterschieden werden:

  • Die korrektive Wartung zielt auf die Behebung von Fehlfunktionen ab,
  • Die vorbeugende Instandhaltung bezieht sich auf die regelmäßigen Überprüfungen, die durchgeführt werden müssen, um mögliche Fehlfunktionen, Beschädigungen oder Veralterung des Materials zu erkennen.

 

 

 

                Der Systemintegrationsvertrag

 

Systemintegration ist definiert als die Zusammenstellung der verschiedenen IT-Komponenten eines Unternehmens, seien sie materiell: Computer, Server, Netzwerkgeräte, Telefone usw.; oder immateriell: Software, Anwendungen usw..

 

Der Systemintegrationsvertrag muss verschiedene Aspekte abdecken:

  • Materielle Aspekte: Lieferung und Installation
  • Software-Aspekte: sowie deren Schnittstellen
  • Die Verdrahtung
  • Die Ausbildung
  • Unterstützung beim Start
  • Die Wartung
  • Der Einsatz

 

Ein Dienstleister hat eine Beratungs- und Warnpflicht gegenüber seinem Kunden im Rahmen eines Systemintegrationsvertrags.

 

 

                   Der Softwarelizenzvertrag und der Anwalt für Computerrecht

 

Ein Lizenzvertrag bezieht sich nur auf die Software. Es kann sich um einen Kauf- oder Mietlizenzvertrag handeln. Der Lizenzvertrag legt genau die Rechte fest, die der Autor der Software der anderen Partei einräumt. Er enthält die Nutzungsrechte, die Vervielfältigungsrechte, die Änderungsrechte und die Anpassungsrechte für die Software.

 

Wie die vorgenannten Verträge muss auch der Softwarelizenzvertrag die Identifikation beider Parteien, den Gegenstand, das Datum des Inkrafttretens und das Datum der Beendigung, die allgemeinen und besonderen Bestimmungen enthalten.

 

                 Der Vertrag über IT-Hosting

 

Der Vertrag über das Hosting von Computern ist einer der am weitesten verbreiteten Verträge. Er besteht darin, eine IT-Dienstleistung abzugrenzen, die das Hosting zahlreicher Ressourcen auf einem Server ermöglicht. Der Vertrag enthält auch die Bedingungen für die Verwaltung oder die Entwicklung des Kunden im Laufe der Zeit.

 

Zu diesem Zweck ist der Vertrag über das Hosting von Computern eine Verpflichtung zu einer Speicherkapazität und einer Garantie für die Verfügbarkeit der Daten. Der Vertrag muss eine Reversibilitätsklausel enthalten, die es dem Kunden ermöglicht, die Gesamtheit seiner Daten wiederherzustellen.

 

Schließlich muss sich der Hosting-Anbieter in diesem Vertrag zur Vertraulichkeit der Informationen, die gehostet werden, verpflichten. Er muss auch die Modalitäten angeben, die im Rahmen der Sicherheit der Ressourcen angewandt werden. Dies gilt insbesondere für Hacking oder böswillige Handlungen von Computerbedrohungen.

 

 

           Der Vertrag über den Verkauf oder die Miete von Computerausrüstung

 

Der Vertrag über den Verkauf oder die Miete von Computerausrüstung ermöglicht es einem Unternehmen, Computerausrüstung zu mieten. Er kann für Computer oder Computersysteme durchgeführt werden. Es kann sich auch um die Vermietung von Software oder Softwarepaketen handeln.

 

Der Kauf- oder Mietvertrag für Computerausrüstung kann von kurzer Dauer sein. Zum Beispiel als Ersatz für ein Gerät, das gerade ausgefallen ist. Er kann auch abgeschlossen werden, um einen dringenden oder sogar unvorhergesehenen Bedarf zu decken, wie z.B. eine erhöhte Aktivität.

 

Der Mietvertrag für Computerausrüstung wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen. Er muss eine Entwicklungsklausel enthalten, die es dem Kunden ermöglicht, die Computerausrüstung nach 15 bis 30 Monaten zu erneuern. Dies ermöglicht es, von neuen Produkten ohne Preiserhöhung zu profitieren.

 

Der Dienstleister muss seinerseits die Reparaturen und die Wartung des gemieteten Materials durchführen. Er hat auch eine Garantiepflicht. Dies bedeutet, dass er den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts garantiert. Er muss daher eingreifen, wenn das gemietete Gerät aufgrund eines Defekts oder einer Störung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

 

Schließlich verpflichtet sich der Kunde seinerseits, das Gut in angemessener Weise zu nutzen und es nach Ablauf des Mietvertrages an den Anbieter zurückzugeben.

 

       Der Outsourcing-Vertrag und der Anwalt für IT-Recht in Paris

 

Ziel ist es, eine Funktion oder eine Dienstleistung an einen spezialisierten externen Dienstleister zu übertragen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Leistung in Übereinstimmung mit den Service Levels erbracht wird. Die Leistung und die Verantwortlichkeiten, die in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind, müssen eingehalten werden.

 

Die Beauftragung eines externen Dienstleisters ermöglicht es dem antragstellenden Unternehmen, sich auf seine eigentliche Aufgabe zu konzentrieren.

 

 

Pflichten der Parteien in einem Computervertrag. Einen Anwalt für IT-Recht in Paris beauftragen

 

Wie in jedem anderen Vertrag verpflichten sich die Parteien, bestimmte Verpflichtungen einzuhalten. Was sind diese Verpflichtungen?

 

                  Die Pflichten des Dienstleistungserbringers

 

Der Dienstleister muss als Gegenleistung für seine Vergütung eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen:

  • Er verpflichtet sich, dem Kunden alle Informationen zu den verschiedenen Aspekten des Vertrags zu geben,
  • Er muss den Kunden bei den Entscheidungen, die er im Rahmen des Projekts treffen muss, beraten. Die Fachkenntnis des Dienstleisters ermöglicht es dem Kunden, alle relevanten Informationen zu erhalten. Dies ermöglicht es ihm, die besten Lösungen für sein Projekt zu wählen,
  • Der Dienstleister ist verpflichtet, seinen Kunden zu informieren, wenn eine Gefahr oder ein Risiko während der Dienstleistung auftritt.

 

                 Die Pflichten des Kunden

 

Zweitens muss der Kunde seinerseits ebenfalls bestimmte Verpflichtungen im Rahmen eines IT-Vertrags erfüllen:

  • Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die vor dem Vertrag vereinbarte Gebühr zu zahlen,
  • Er muss in der Lage sein, den Dienstleistungserbringer in die Lage zu versetzen, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen,

 

 

  Dauer des IT-Vertrags: Ist es möglich, den Vertrag vorzeitig zu beenden? Wie ist die Beendigung des Vertrags zu handhaben?

 

Wenn der Vertrag eine Laufzeit festlegt, endet der Vertrag, sobald die Dienstleistung beendet ist. Es ist jedoch möglich, den Vertrag vor dem Enddatum zu beenden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Die Entscheidung, den Vertrag zu beenden, muss schriftlich festgehalten werden. Der Vertrag kann auch verlängert werden, wenn sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber damit einverstanden sind.

 

Wenn der Vertrag kein Enddatum vorsieht, können sowohl der Dienstleister als auch der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen. Die Entscheidung muss schriftlich erfolgen. Es muss jedoch eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die von den Nutzern oder bestimmten Branchenvereinbarungen festgelegt wird. Beide Parteien können eine Entschädigung für den Schaden verlangen, der ihnen durch die plötzliche, gewaltsame oder unvorhersehbare Beendigung eines IT-Vertrags entstanden ist.

 

Lastenheft, Beratungspflicht, agile Methode, Abnahmeprotokoll, Entwicklungs- und Korrekturwartung, Beschlagnahme des Quellcodes, IT-Gutachten, Kündigung auf exklusiver Basis - all dies sind Begriffe, die Sie beherrschen müssen, wenn Sie die Einführung einer neuen Software, eines neuen ERP-Systems, eines neuen Systems oder eine Vertragsauflösung in Betracht ziehen wollen.

 

Sie möchten sich von einem Mitarbeiter begleiten lassen Rechtsanwalt für Computerrecht um Rat bei der Ausarbeitung eines IT-Vertrags zu erhalten? Haben Sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem IT-Recht?

Stein von Roquefeuil, Rechtsanwalt für Computerrecht à Paris, begleitet Sie mit Rat und Tat, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Siehe auch:

Die agile Methode : https://roquefeuil.avocat.fr/contrat-informatique-et-methode-agile/

Verordnung Nr. 2021-1658, 15. Dez. 2021Gesetz über die Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums an Vermögenswerten, die von nicht angestellten Software-Autoren oder Erfindern oder öffentlichen Bediensteten, die von einer forschenden juristischen Person aufgenommen wurden, erworben wurden: ABl. 16. Dezember 2021

 

Das Problem des Zugangs zum Quellcode

Das Unternehmen kann Schwierigkeiten mit dem Softwarehersteller haben, der horrende Wartungsgebühren verlangt, und möchte die Software behalten, indem es sie von einem Drittanbieter warten lässt.

Dies ist die Version, die in einer Programmiersprache geschrieben ist, die für Menschen verständlich ist, im Gegensatz zum binären Objektcode, der ausführbar ist und nur von der Maschine verstanden werden kann.

Der Herausgeber einer Software liefert jedoch in der Regel nur die ausführbare Version, die für den Computer verständlich ist. Sie befürchten, dass ihr Know-how und ihre Investitionen gestohlen werden.

Es muss ein Treuhandvertrag geschlossen werden, um ein Gleichgewicht zwischen den Rechten des Nutzers und denen des Softwareherstellers herzustellen. Ein solcher Vertrag existiert jedoch nicht immer. Und bestehende Verträge können lakonisch oder unbefriedigend sein, was die Wartungskomponente betrifft.

Die maßgeblichen Artikel sind die Artikel L. 122-6 und L. 122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum.

Artikel L122-6

Version in Kraft seit 11. Mai 1994, geändert durch Loi n°94-361 du 10 mai 1994 - art. 4 () JORF 11 mai 1994

Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel L. 122-6-1 umfasst das dem Urheber von Software zustehende Verwertungsrecht das Recht, Folgendes durchzuführen und zu erlauben: :

1° Die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung von Software als Ganzes oder in Teilen mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ausführen, Übertragen oder Speichern der Software eine Vervielfältigung erfordert, ist dies nur mit der Genehmigung des Urhebers möglich;

2. die Übersetzung, Anpassung, das Arrangement oder jede andere Änderung von Software und die daraus resultierende Vervielfältigung von Software;

3. das entgeltliche oder unentgeltliche Inverkehrbringen, einschließlich der Vermietung, des oder der Exemplare einer Software durch jedes beliebige Verfahren. Der Erstverkauf eines Exemplars einer Software im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durch den Urheber oder mit seiner Zustimmung erschöpft jedoch das Recht, dieses Exemplar in allen Mitgliedstaaten zu vermarkten, mit Ausnahme des Rechts, die weitere Vermietung eines Exemplars zu gestatten.

Artikel L122-6-1

Diese Version ist seit dem 26. November 2021 in Kraft, Geändert durch Verordnung Nr. 2021-1518 vom 24. November 2021 - Art. 2.

I. Die in Artikel L. 122-6 1° und 2° vorgesehenen Handlungen bedürfen nicht der Zustimmung des Urhebers, wenn sie notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Software durch die zur Nutzung berechtigte Person zu ermöglichen, einschließlich der Korrektur von Fehlern.

Der Urheber ist jedoch berechtigt, sich vertraglich das Recht vorzubehalten, Fehler zu korrigieren und die besonderen Modalitäten festzulegen, denen die in Artikel L. 122-6 1° und 2° vorgesehenen Handlungen unterliegen, die notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Software durch die Person zu ermöglichen, die das Recht zur Nutzung hat.

II. Die Person, die das Recht hat, die Software zu nutzen, darf eine Sicherungskopie anfertigen, wenn dies notwendig ist, um die Nutzung der Software zu erhalten.

III. Die Person, die das Recht hat, die Software zu nutzen, darf ohne die Erlaubnis des Urhebers das Funktionieren oder die Sicherheit der Software beobachten, untersuchen oder testen, um die Ideen und Prinzipien zu bestimmen, die jedem Element der Software zugrunde liegen, wenn sie einen Vorgang des Ladens, der Anzeige, der Ausführung, der Übertragung oder der Speicherung der Software durchführt, zu dem sie berechtigt ist.

IV. Die Vervielfältigung des Softwarecodes oder die Übersetzung der Form dieses Codes bedarf nicht der Genehmigung des Urhebers, wenn die Vervielfältigung oder Übersetzung im Sinne von Art. L. 122-6 1° oder 2° unerlässlich ist, um die Informationen zu erhalten, die für die Interoperabilität einer unabhängig geschaffenen Software mit anderer Software erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1° Diese Handlungen werden von der Person, die das Recht hat, ein Exemplar der Software zu nutzen, oder in ihrem Namen von einer dazu befugten Person vorgenommen;

2° Die für die Interoperabilität erforderlichen Informationen wurden den in 1° oben genannten Personen nicht bereits leicht und schnell zugänglich gemacht;

3° Und diese Handlungen sind auf die Teile der ursprünglichen Software beschränkt, die für diese Interoperabilität erforderlich sind.

Die so erhaltenen Informationen dürfen nicht :

1° Weder für andere Zwecke als die Herstellung der Interoperabilität der unabhängig erstellten Software verwendet werden;

2° noch an Dritte weitergegeben werden, außer wenn dies für die Interoperabilität der unabhängig erstellten Software erforderlich ist;

3° noch für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung von Software mit einer im Wesentlichen ähnlichen Ausdrucksweise oder für eine andere urheberrechtsverletzende Handlung verwendet werden.

V.- Die in Art. L. 122-6, 1° genannten Handlungen bedürfen nicht der Genehmigung des Urhebers, wenn sie zu den in Art. L. 122-5, 8° genannten Zwecken und unter den in Art. L. 122-5, 8° genannten Bedingungen durchgeführt werden.

VI.- Die in Artikel L. 122-6, 1° und 2° genannten Handlungen bedürfen nicht der Genehmigung des Urhebers, wenn sie zu den in Artikel L. 122-5-3, III genannten Zwecken und unter den dort genannten Bedingungen vorgenommen werden.

VII. Die in Art. L. 122-6 genannten Handlungen bedürfen nicht der Genehmigung des Urhebers, wenn sie zu den in Art. L. 122-5, 12° und 13° genannten Zwecken und unter den dort genannten Bedingungen vorgenommen werden.

VIII. Dieser Artikel darf nicht so ausgelegt werden, dass er die normale Nutzung der Software beeinträchtigt oder den berechtigten Interessen des Urhebers ungerechtfertigten Schaden zufügt.

Jede Vereinbarung, die den Bestimmungen in II, III und IV dieses Artikels zuwiderläuft, ist nichtig.

Der Richter wird prüfen, ob die Wartung gemäß den Vertragsbedingungen vom Herausgeber durchgeführt werden sollte oder nicht und ob die Herausgabe des Quellcodes und seiner technischen Dokumentation für die Durchführung der Wartung unerlässlich ist.

Das neue Mahnverfahren - die Meinung des Anwalts für Handelsrecht

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