Ursprünglich: Bekämpfung von missbräuchlichen Bedingungen in Standardbedingungen.

Dies gilt z.B. für Mietverträge, Versicherungen, Umzüge oder andere Verbraucherverträge, unabhängig davon, welches Medium verwendet wird: Bestellscheine, Rechnungen, Garantiescheine, Lieferscheine, Tickets oder Fahrkarten.

 

Dekrete, die missbräuchliche Klauseln auflisten

 

Der französische Gesetzgeber griff das Thema mit dem Gesetz Nr. 78-23 vom 10. Januar 1978 auf, indem er vorsah, dass die Exekutive auf Empfehlung einer (staatlichen) Kommission für missbräuchliche Klauseln dieses massive Phänomen nunmehr durch die Festlegung missbräuchlicher Klauseln eindämmen kann.

 

Eine missbräuchliche Klausel ist eine Klausel, die ein Ungleichgewicht schafft, sich aber nicht auf die Sache und den Preis bezieht.

Eine missbräuchliche Klausel ist eine Klausel, die ein "erhebliches Ungleichgewicht" schafft, ohne jedoch den eigentlichen Vertragsgegenstand oder den Preis betreffen zu können (in diesem Fall gelten andere Regelungen).

Der Richter, später durch das Gesetz bestätigt, hat sich diese Befugnis ebenfalls zuerkannt, indem er eine Klausel als "nicht geschrieben" erklärt, die er nach den gesetzlichen Kriterien für missbräuchlich halten konnte, insbesondere nach Anrufung von Verbraucherverbänden oder der DGCCRF.

Dieses System der öffentlichen Ordnung ist im gesamten nationalen Hoheitsgebiet anwendbar, wenn sich der Verbraucher dort befindet, auch wenn internationale Beziehungen betroffen sind.

 

Welche Strafe?

Die Behörden und Verbraucherverbände sind am stärksten an missbräuchlichen Klauseln interessiert und bemühen sich (nach Abmahnungen) um gerichtliche Anordnungen zur Entfernung von Klauseln und um Schadensersatz.

Siehe z.B. die Gruppenklage von UFC Que Choisir gegen Google :

Privatsphäre/persönliche Daten - Gruppenklage gegen Google

Privatpersonen können bei Streitigkeiten über einen Vertrag die Missbräuchlichkeit einer Klausel geltend machen. Sie können sich an Verbraucherverbände wenden.

http://www.inc-conso.fr/content/les-associations-de-consommateurs

In jedem Fall gilt eine als missbräuchlich erkannte Klausel als "nicht geschrieben".

 

Was ist zu tun, wenn eine Klausel als "missbräuchlich" angesehen wird?

Es ist zu prüfen, ob die Klausel nicht bereits in den Listen der Art. R211-1 ff. des Verbraucherschutzgesetzes als endgültig missbräuchlich oder zweifellos missbräuchlich angesehen wird.

Klauseln, die nach diesen Texten bereits für missbräuchlich erklärt wurden oder deren Missbräuchlichkeit vermutet wird, werden mit großer Wahrscheinlichkeit spontan vom Verkäufer oder Dienstleister fallen gelassen oder vom Richter als missbräuchlich bestätigt.

Außerdem,

"Der Richter kann von Amts wegen alle Bestimmungen dieses Gesetzbuches in Streitigkeiten, die aus seiner Anwendung entstehen, aufheben.

 

Er schließt von Amts wegen, nachdem er die Stellungnahmen der Parteien eingeholt hat, die Anwendung einer Klausel aus, deren Missbräuchlichkeit sich aus den Elementen der Debatte ergibt". (Artikel R. 632-1 des Verbrauchergesetzbuches)

Der Richter, aber auch Gewerbetreibende, Verbraucherverbände und Behörden können in jedem Fall die Kommission für missbräuchliche Klauseln um eine Stellungnahme bitten (Art. L882-5 und R822-21 des Verbraucherschutzgesetzes).

Die Sammlung von Gerichtsentscheidungen, Stellungnahmen und Empfehlungen, die von der Kommission für missbräuchliche Klauseln zusammengestellt wurde, veranschaulicht Fälle, in denen eine Klausel als missbräuchlich eingestuft wurde. Diese Entscheidungen können auch als Referenz dienen:

Willkommen

 

Anwendbare Texte :  

Artikel L212-1 ff., L241-1 ff. des Verbrauchergesetzbuchs

Artikel R211-1 ff. des Verbrauchergesetzbuches

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Das Widerrufsrecht

Die neue Internet-Verordnung in Vorbereitung

Anmerkungen zur Auslegung des Vertrags

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