CA Versailles, 1. Ch. 1. Sekt., 25. Mai 2021, Nr. 20/03501.

In einem Fall von Softwareverletzung bestätigte das Urteil den Beschluss des Schlichtungsrichters, vor dem die Gültigkeit der Ladung wegen unzureichender Genauigkeit angefochten wurde.

 

Interesse an dem Urteil

Er ist im Zusammenhang mit der Reform des Zivilprozesses interessant, die dem Berichterstatter neue Befugnisse zuweist (Artikel 789 der Zivilprozessordnung), da er an die Art von Fragen erinnert, die vor dem Berichterstatter im Bereich des Computerrechts erörtert werden können.

 

Die Fakten

In diesem Fall betont der Richter die Konturen des Urheberrechts an der Software, das sich nicht auf die grafische Schnittstelle oder die implementierte Funktionalität bezieht (Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen und Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft).

"Nur der Quellcode ermöglichte es, die genauen Entscheidungen des Programmierers zu kennen, die der Formgebung zugrunde lagen, die den Sitz der Originalität einer Software darstellt".

 

 

Der Richter weist darauf hin, dass er nicht über die Originalität der Software zu entscheiden oder zu beurteilen hat, ob die Erläuterung des Gegenstands der Anmeldung ausreichend ist, sondern die fehlende Erläuterung des Gegenstands der Anmeldung sanktioniert.

"Er folgerte, dass die Klageschrift nicht den Anforderungen von Artikel 56, 2° der Zivilprozessordnung entsprach und für nichtig erklärt werden müsse, da dieses Versäumnis der Gesellschaft Sélectour Entreprise einen Schaden zufügte, da sie nicht in der Lage war, eine nützliche Antwort zu entwickeln und sich wirksam zu verteidigen.

Es ist in der Tat Sache des Klägers, das ursprüngliche Merkmal des Werkes anzugeben, dasjenige, das die Verletzungsklage verdient (CA Paris, Pôle 5 - Ch. 1, 7. Mai 2019, Nr. 16/11002, CA Douai, Ch. 1 Sect. 2, 5. April 2018, Nr. 16/04545).

 

Aktualisiert am 9. Mai 2022

"Es geht aus keinem Text hervor, dass die Originalität von Werken, die für den Schutz durch das Urheberrecht in Frage kommen, eine Bedingung für die Zulässigkeit einer Verletzungsklage ist. Wenn der Nachweis einer solchen Originalität gefordert wird, ist er eine Bedingung für die Begründetheit der Klage und stellt ein Verteidigungsmittel in der Sache dar".
Tribunal judiciaire de Marseille, 1. ch. - cab. 1, Zwischenverfügung vom 3. Mai 2022
Sucré Salé / Gaillet & Azur Technologie Gruppe

Siehe auch:

Verletzung einer Softwarelizenz ist keine Verletzung

Vorabentscheidungsfrage: Ist der Lizenznehmer einer Software ein Verletzer oder nur ein schuldhafter Vertragspartner?

 
 
 
Verordnung Nr. 2021-1658, 15. Dez. 2021 über die Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums an Vermögenswerten, die von nicht angestellten Software-Autoren oder Erfindern oder öffentlichen Bediensteten, die von einer forschenden juristischen Person aufgenommen werden, erworben wurden
 
 
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