#privacy 1TP5Personendaten 1TP5Webverzeichnisse #droitaloubli: Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - - 1. Urteil in der Rechtssache C-398/15 Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricolturadi Lecce/Salvatore Manni vom 9. März 2017
In diesem Urteil bestätigt der EuGH die Informationsfunktion von Unternehmensregistern, die durch die von ihnen gelieferten Informationen, einschließlich persönlicher Daten, zur Transparenz des Handels beitragen.
Handels- und Gesellschaftsregister: Legitimität nicht in Frage gestellt
Dies ist eine klassische Position.
Es wird darauf geachtet, dass dies nicht privaten Verzeichnissen zugute kommt, die es im Internet wie Sand am Meer gibt und die Daten aus offiziellen Registern aufkaufen, um sie ohne vorherige Genehmigung der betroffenen Berufsgruppen und Unternehmen vermehrt und unaufgefordert im Internet zu veröffentlichen, nur um Verkehr auf die Werbung zu lenken, die sie neben den Daten und in ihrem eigenen Interesse anzeigen.
Diese Unternehmen, die private Verzeichnisse führen, sind natürlich weiterhin für die nicht genehmigte Nutzung persönlicher Daten und für den Schaden, den sie verursachen können und tatsächlich verursachen, zu verurteilen, da sie einen nicht angeforderten "Dienst" erbringen. Die angebliche Freiheit der Meinungsäußerung oder die Fairness im Geschäftsleben können nicht dazu führen, dass die Freiheit des Unternehmers und die Wahl der Kommunikationsmethode beeinträchtigt werden.
Allgemeiner betrachtet ist es jedoch fraglich, ob es notwendig ist, bestimmte persönliche Daten von Geschäftsführern in diesen Registern anzugeben. Die Geschäftsführer können von Gerichtsvollziehern "gefunden" werden, ohne dass die Veröffentlichung der persönlichen Adresse des Geschäftsführers erforderlich ist; eine einfache Erfassung durch das Register und eine Veröffentlichung auf Antrag des Gerichtsvollziehers oder des Richters würde die Ausübung des Rechts auf Schutz des Privatlebens weniger beeinträchtigen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheint die Einmischung der öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts übertrieben und könnte zweifellos vor dem EGMR angefochten werden.
Persönliche Daten des Leiters einer juristischen Person