Bei der Anmeldung einer Marke ist es Aufgabe des Antragstellers, die rechtliche Durchsetzbarkeit seiner Marke durch Vergleich mit bereits bestehenden Marken und mit allen Arten von Namen, Handelsnamen, Enseignes, Domainnamen, Urheberrechten und Zeichen zu überprüfen.
Eine gründliche Internetrecherche ist daher erforderlich, ebenso wie eine Suche in Unternehmens- und Markenregistern oder anderen Katalogen.
Diese Art der Suche deckt in der Regel identische Namen auf, die der Bewerber vermeiden sollte oder bei denen er prüfen sollte, ob eine Koexistenz möglich ist.
Es ist nicht die Aufgabe des Markeneintragungsamtes, diese Überprüfungen durchzuführen, die schwerfällig sein können und ohnehin keine absolute Sicherheit bieten.
Ein Dritter kann sich immer in seinen Rechten verletzt fühlen, insbesondere wenn ein Name oder ein Logo seinem eigenen Zeichen ähnelt, insbesondere wenn dieses gut bekannt ist und sich auf das gleiche Verkaufsgebiet oder ähnliche oder verwandte Aktivitäten bezieht.
Rechtsstreitigkeiten in Europa
Markenrecht: Verwechslungsgefahr betrifft auch Marken mit geringer Kennzeichnungskraft
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