Update 8. Februar 2023: OVH Cloud in erster Instanz vom Handelsgericht Lille verurteilt Urteil vom 26. Januar 2023
"In diesem Fall ist die Erstellung von Sicherungskopien und sie in Sicherheit zu bringen, in insbesondere in Fällen von Schadensfall oder Der Schutz vor Feuer ist eine wesentliche Verpflichtung von des Vertrages. Klausel 7.7 des OVH-Vertrags entzieht daher der wesentlichen Verpflichtung von SAS OVH ihre Substanz und ist daher als nicht geschrieben.
[…]
"In diesem Fall, die von SAS OVH erstellte Haftungsbeschränkungsklausel SAS OVH einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft, da sie nicht in der Lage ist, die Haftung der Gesellschaft zu begrenzen. von Gegenleistung für den Kunden. Diese Klausel schafft eine echte Asymmetrie zwischen die Verpflichtungen von jeweils der Parteien. Letztendlich überträgt diese Klausel das Risiko auf die andere Partei in ungerechtfertigter Weise. ohne Gegenleistung für diese letzte. "
Lassen Sie sich begleiten von einen Anwalt für Computerrecht im Rahmen Ihrer IT-Verträge. Es gibt eine Vielzahl von Streitigkeiten, die unter das IT-Recht fallen. Es kann sich um Probleme mit der Fälschung von Computerhardware, Datenverlust, Vertragsauflösung usw. handeln. Ein Anwalt für IT-Recht kann Sie dabei unterstützen.
Die Informatik nimmt in unserer Gesellschaft im Laufe der Jahre immer mehr zu. Als Herzstück der digitalen Transformation ist es für Fachleute und insbesondere für Unternehmen wichtig, ihren Schutz zu gewährleisten, um möglichen IT-Streitigkeiten vorzubeugen.
Um sich zu schützen, kann ein Unternehmen IT-Verträge als Teil der Verwaltung seines Computerbestands abschließen. In einem IT-Vertrag können verschiedene Arten von Dienstleistungen festgelegt werden. Es kann sich dabei um die Installation, die Entwicklung, die Wartung oder die Unterstützung eines Computersystems handeln.
Sind Sie mit einem Rechtsstreit im Bereich des IT-Rechts konfrontiert? Möchten Sie sich über IT-Verträge informieren, die Sie abschließen können, um sich zu schützen? Pierre de Roquefeuil, Rechtsanwalt für Computerrecht à Paris begleitet Sie, um Sie zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten.
Der Computervertrag und Rechtsanwalt für Computerrecht in Paris
Ein IT-Vertrag kann als Teil eines Verkaufs, einer Vermietung oder einer Dienstleistung in Bezug auf ein Computersystem oder ein integriertes Element erstellt werden. Dabei kann es sich um Hardware (Computer, Computerausrüstung, Peripheriegeräte...etc.) oder Software (von einem Anbieter entwickelte Software oder Standardsoftware) handeln.
IT-Verträge müssen sorgfältig ausgearbeitet werden, um möglichen technischen Änderungen oder Änderungen in der Nutzung vorzubeugen. Die Ausarbeitung von IT-Verträgen ist daher technisch und komplex, der Vertrag muss mit Sorgfalt erstellt werden.
Der IT-Vertrag muss eine Reihe notwendiger Informationen enthalten, insbesondere in Bezug auf geistiges Eigentum und den Schutz personenbezogener Daten. Darüber hinaus müssen mehrere Merkmale in dem Vertrag festgelegt werden. Der Vertrag muss einen Zeitplan für die Umsetzung und den Geltungsbereich enthalten.
Eine Rechtsanwalt für Computerrecht kann Ihnen bei der Erstellung eines ordnungsgemäßen Vertrags behilflich sein.
Was sind die verschiedenen IT-Verträge? Ein Anwalt für IT-Recht beantwortet Ihre Fragen:
Der Wartungsvertrag und der Anwalt für IT-Recht
Der Wartungsvertrag, auch SLA (Service Level Agreement) genannt, ermöglicht es dem Kunden, seine Erwartungen bezüglich der Wartung seiner IT-Ausrüstung festzulegen, die der IT-Dienstleister ihm gegenüber haben muss.
Der Wartungsvertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest: des Kunden und des Dienstleisters. Der Vertrag muss den Umfang des Materials, die Dienstleistungen, die der Vertrag abdeckt, die Laufzeit des Vertrags, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen usw. enthalten.
Bei der Vertragsgestaltung muss jedoch zwischen korrektiver und präventiver Wartung unterschieden werden:
- Die korrektive Wartung zielt auf die Behebung von Fehlfunktionen ab,
- Die vorbeugende Instandhaltung bezieht sich auf die regelmäßigen Überprüfungen, die durchgeführt werden müssen, um mögliche Fehlfunktionen, Beschädigungen oder Veralterung des Materials zu erkennen.
Der Systemintegrationsvertrag
Systemintegration ist definiert als die Zusammenstellung der verschiedenen IT-Komponenten eines Unternehmens, seien sie materiell: Computer, Server, Netzwerkgeräte, Telefone usw.; oder immateriell: Software, Anwendungen usw..
Der Systemintegrationsvertrag muss verschiedene Aspekte abdecken:
- Materielle Aspekte: Lieferung und Installation
- Software-Aspekte: sowie deren Schnittstellen
- Die Verdrahtung
- Die Ausbildung
- Unterstützung beim Start
- Die Wartung
- Der Einsatz
Ein Dienstleister hat eine Beratungs- und Warnpflicht gegenüber seinem Kunden im Rahmen eines Systemintegrationsvertrags.
Der Softwarelizenzvertrag und der Anwalt für Computerrecht
Ein Lizenzvertrag bezieht sich nur auf die Software. Es kann sich um einen Kauf- oder Mietlizenzvertrag handeln. Der Lizenzvertrag legt genau die Rechte fest, die der Autor der Software der anderen Partei einräumt. Er enthält die Nutzungsrechte, die Vervielfältigungsrechte, die Änderungsrechte und die Anpassungsrechte für die Software.
Wie die vorgenannten Verträge muss auch der Softwarelizenzvertrag die Identifikation beider Parteien, den Gegenstand, das Datum des Inkrafttretens und das Datum der Beendigung, die allgemeinen und besonderen Bestimmungen enthalten.
Der Vertrag über IT-Hosting
Der Vertrag über das Hosting von Computern ist einer der am weitesten verbreiteten Verträge. Er besteht darin, eine IT-Dienstleistung abzugrenzen, die das Hosting zahlreicher Ressourcen auf einem Server ermöglicht. Der Vertrag enthält auch die Bedingungen für die Verwaltung oder die Entwicklung des Kunden im Laufe der Zeit.
Zu diesem Zweck ist der Vertrag über das Hosting von Computern eine Verpflichtung zu einer Speicherkapazität und einer Garantie für die Verfügbarkeit der Daten. Der Vertrag muss eine Reversibilitätsklausel enthalten, die es dem Kunden ermöglicht, die Gesamtheit seiner Daten wiederherzustellen.
Schließlich muss sich der Hosting-Anbieter in diesem Vertrag zur Vertraulichkeit der Informationen, die gehostet werden, verpflichten. Er muss auch die Modalitäten angeben, die im Rahmen der Sicherheit der Ressourcen angewandt werden. Dies gilt insbesondere für Hacking oder böswillige Handlungen von Computerbedrohungen.
Der Vertrag über den Verkauf oder die Miete von Computerausrüstung
Der Vertrag über den Verkauf oder die Miete von Computerausrüstung ermöglicht es einem Unternehmen, Computerausrüstung zu mieten. Er kann für Computer oder Computersysteme durchgeführt werden. Es kann sich auch um die Vermietung von Software oder Softwarepaketen handeln.
Der Kauf- oder Mietvertrag für Computerausrüstung kann von kurzer Dauer sein. Zum Beispiel als Ersatz für ein Gerät, das gerade ausgefallen ist. Er kann auch abgeschlossen werden, um einen dringenden oder sogar unvorhergesehenen Bedarf zu decken, wie z.B. eine erhöhte Aktivität.
Der Mietvertrag für Computerausrüstung wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen. Er muss eine Entwicklungsklausel enthalten, die es dem Kunden ermöglicht, die Computerausrüstung nach 15 bis 30 Monaten zu erneuern. Dies ermöglicht es, von neuen Produkten ohne Preiserhöhung zu profitieren.
Der Dienstleister muss seinerseits die Reparaturen und die Wartung des gemieteten Materials durchführen. Er hat auch eine Garantiepflicht. Dies bedeutet, dass er den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts garantiert. Er muss daher eingreifen, wenn das gemietete Gerät aufgrund eines Defekts oder einer Störung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
Schließlich verpflichtet sich der Kunde seinerseits, das Gut in angemessener Weise zu nutzen und es nach Ablauf des Mietvertrages an den Anbieter zurückzugeben.
Der Outsourcing-Vertrag und der Anwalt für IT-Recht in Paris
Ziel ist es, eine Funktion oder eine Dienstleistung an einen spezialisierten externen Dienstleister zu übertragen. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass die Leistung in Übereinstimmung mit den Service Levels erbracht wird. Die Leistung und die Verantwortlichkeiten, die in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind, müssen eingehalten werden.
Die Beauftragung eines externen Dienstleisters ermöglicht es dem antragstellenden Unternehmen, sich auf seine eigentliche Aufgabe zu konzentrieren.
Pflichten der Parteien in einem Computervertrag. Einen Anwalt für IT-Recht in Paris beauftragen
Wie in jedem anderen Vertrag verpflichten sich die Parteien, bestimmte Verpflichtungen einzuhalten. Was sind diese Verpflichtungen?
Die Pflichten des Dienstleistungserbringers
Der Dienstleister muss als Gegenleistung für seine Vergütung eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen:
- Er verpflichtet sich, dem Kunden alle Informationen zu den verschiedenen Aspekten des Vertrags zu geben,
- Er muss den Kunden bei den Entscheidungen, die er im Rahmen des Projekts treffen muss, beraten. Die Fachkenntnis des Dienstleisters ermöglicht es dem Kunden, alle relevanten Informationen zu erhalten. Dies ermöglicht es ihm, die besten Lösungen für sein Projekt zu wählen,
- Der Dienstleister ist verpflichtet, seinen Kunden zu informieren, wenn eine Gefahr oder ein Risiko während der Dienstleistung auftritt.
Die Pflichten des Kunden
Zweitens muss der Kunde seinerseits ebenfalls bestimmte Verpflichtungen im Rahmen eines IT-Vertrags erfüllen:
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter die vor dem Vertrag vereinbarte Gebühr zu zahlen,
- Er muss in der Lage sein, den Dienstleistungserbringer in die Lage zu versetzen, seine Leistung ordnungsgemäß zu erbringen,
Dauer des IT-Vertrags: Ist es möglich, den Vertrag vorzeitig zu beenden? Wie ist die Beendigung des Vertrags zu handhaben?
Wenn der Vertrag eine Laufzeit festlegt, endet der Vertrag, sobald die Dienstleistung beendet ist. Es ist jedoch möglich, den Vertrag vor dem Enddatum zu beenden, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Die Entscheidung, den Vertrag zu beenden, muss schriftlich festgehalten werden. Der Vertrag kann auch verlängert werden, wenn sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber damit einverstanden sind.
Wenn der Vertrag kein Enddatum vorsieht, können sowohl der Dienstleister als auch der Kunde den Vertrag jederzeit kündigen. Die Entscheidung muss schriftlich erfolgen. Es muss jedoch eine Kündigungsfrist eingehalten werden, die von den Nutzern oder bestimmten Branchenvereinbarungen festgelegt wird. Beide Parteien können eine Entschädigung für den Schaden verlangen, der ihnen durch die plötzliche, gewaltsame oder unvorhersehbare Beendigung eines IT-Vertrags entstanden ist.
Lastenheft, Beratungspflicht, agile Methode, Abnahmeprotokoll, Entwicklungs- und Korrekturwartung, Beschlagnahme des Quellcodes, IT-Gutachten, Kündigung auf exklusiver Basis - all dies sind Begriffe, die Sie beherrschen müssen, wenn Sie die Einführung einer neuen Software, eines neuen ERP-Systems, eines neuen Systems oder eine Vertragsauflösung in Betracht ziehen wollen.
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Stein von Roquefeuil, Rechtsanwalt für Computerrecht à Paris, begleitet Sie mit Rat und Tat, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Siehe auch:
Die agile Methode : https://roquefeuil.avocat.fr/contrat-informatique-et-methode-agile/
Verordnung Nr. 2021-1658, 15. Dez. 2021Gesetz über die Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums an Vermögenswerten, die von nicht angestellten Software-Autoren oder Erfindern oder öffentlichen Bediensteten, die von einer forschenden juristischen Person aufgenommen wurden, erworben wurden: ABl. 16. Dezember 2021
Das Problem des Zugangs zum Quellcode
Das Unternehmen kann Schwierigkeiten mit dem Softwarehersteller haben, der horrende Wartungsgebühren verlangt, und möchte die Software behalten, indem es sie von einem Drittanbieter warten lässt.
Dies ist die Version, die in einer Programmiersprache geschrieben ist, die für Menschen verständlich ist, im Gegensatz zum binären Objektcode, der ausführbar ist und nur von der Maschine verstanden werden kann.
Der Herausgeber einer Software liefert jedoch in der Regel nur die ausführbare Version, die für den Computer verständlich ist. Sie befürchten, dass ihr Know-how und ihre Investitionen gestohlen werden.
Es muss ein Treuhandvertrag geschlossen werden, um ein Gleichgewicht zwischen den Rechten des Nutzers und denen des Softwareherstellers herzustellen. Ein solcher Vertrag existiert jedoch nicht immer. Und bestehende Verträge können lakonisch oder unbefriedigend sein, was die Wartungskomponente betrifft.
Die maßgeblichen Artikel sind die Artikel L. 122-6 und L. 122-6-1 des Gesetzes über geistiges Eigentum.
Artikel L122-6
Version in Kraft seit 11. Mai 1994, geändert durch Loi n°94-361 du 10 mai 1994 - art. 4 () JORF 11 mai 1994
Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel L. 122-6-1 umfasst das dem Urheber von Software zustehende Verwertungsrecht das Recht, Folgendes durchzuführen und zu erlauben: :
1° Die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung von Software als Ganzes oder in Teilen mit jedem Mittel und in jeder Form. Soweit das Laden, Anzeigen, Ausführen, Übertragen oder Speichern der Software eine Vervielfältigung erfordert, ist dies nur mit der Genehmigung des Urhebers möglich;
2. die Übersetzung, Anpassung, das Arrangement oder jede andere Änderung von Software und die daraus resultierende Vervielfältigung von Software;
3. das entgeltliche oder unentgeltliche Inverkehrbringen, einschließlich der Vermietung, des oder der Exemplare einer Software durch jedes beliebige Verfahren. Der Erstverkauf eines Exemplars einer Software im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum durch den Urheber oder mit seiner Zustimmung erschöpft jedoch das Recht, dieses Exemplar in allen Mitgliedstaaten zu vermarkten, mit Ausnahme des Rechts, die weitere Vermietung eines Exemplars zu gestatten.
Artikel L122-6-1
Diese Version ist seit dem 26. November 2021 in Kraft, Geändert durch Verordnung Nr. 2021-1518 vom 24. November 2021 - Art. 2.
I. Die in Artikel L. 122-6 1° und 2° vorgesehenen Handlungen bedürfen nicht der Zustimmung des Urhebers, wenn sie notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Software durch die zur Nutzung berechtigte Person zu ermöglichen, einschließlich der Korrektur von Fehlern.
Der Urheber ist jedoch berechtigt, sich vertraglich das Recht vorzubehalten, Fehler zu korrigieren und die besonderen Modalitäten festzulegen, denen die in Artikel L. 122-6 1° und 2° vorgesehenen Handlungen unterliegen, die notwendig sind, um die bestimmungsgemäße Nutzung der Software durch die Person zu ermöglichen, die das Recht zur Nutzung hat.
II. Die Person, die das Recht hat, die Software zu nutzen, darf eine Sicherungskopie anfertigen, wenn dies notwendig ist, um die Nutzung der Software zu erhalten.
III. Die Person, die das Recht hat, die Software zu nutzen, darf ohne die Erlaubnis des Urhebers das Funktionieren oder die Sicherheit der Software beobachten, untersuchen oder testen, um die Ideen und Prinzipien zu bestimmen, die jedem Element der Software zugrunde liegen, wenn sie einen Vorgang des Ladens, der Anzeige, der Ausführung, der Übertragung oder der Speicherung der Software durchführt, zu dem sie berechtigt ist.
IV. Die Vervielfältigung des Softwarecodes oder die Übersetzung der Form dieses Codes bedarf nicht der Genehmigung des Urhebers, wenn die Vervielfältigung oder Übersetzung im Sinne von Art. L. 122-6 1° oder 2° unerlässlich ist, um die Informationen zu erhalten, die für die Interoperabilität einer unabhängig geschaffenen Software mit anderer Software erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1° Diese Handlungen werden von der Person, die das Recht hat, ein Exemplar der Software zu nutzen, oder in ihrem Namen von einer dazu befugten Person vorgenommen;
2° Die für die Interoperabilität erforderlichen Informationen wurden den in 1° oben genannten Personen nicht bereits leicht und schnell zugänglich gemacht;
3° Und diese Handlungen sind auf die Teile der ursprünglichen Software beschränkt, die für diese Interoperabilität erforderlich sind.
Die so erhaltenen Informationen dürfen nicht :
1° Weder für andere Zwecke als die Herstellung der Interoperabilität der unabhängig erstellten Software verwendet werden;
2° noch an Dritte weitergegeben werden, außer wenn dies für die Interoperabilität der unabhängig erstellten Software erforderlich ist;
3° noch für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung von Software mit einer im Wesentlichen ähnlichen Ausdrucksweise oder für eine andere urheberrechtsverletzende Handlung verwendet werden.
V.- Die in Art. L. 122-6, 1° genannten Handlungen bedürfen nicht der Genehmigung des Urhebers, wenn sie zu den in Art. L. 122-5, 8° genannten Zwecken und unter den in Art. L. 122-5, 8° genannten Bedingungen durchgeführt werden.
VI.- Die in Artikel L. 122-6, 1° und 2° genannten Handlungen bedürfen nicht der Genehmigung des Urhebers, wenn sie zu den in Artikel L. 122-5-3, III genannten Zwecken und unter den dort genannten Bedingungen vorgenommen werden.
VII. Die in Art. L. 122-6 genannten Handlungen bedürfen nicht der Genehmigung des Urhebers, wenn sie zu den in Art. L. 122-5, 12° und 13° genannten Zwecken und unter den dort genannten Bedingungen vorgenommen werden.
VIII. Dieser Artikel darf nicht so ausgelegt werden, dass er die normale Nutzung der Software beeinträchtigt oder den berechtigten Interessen des Urhebers ungerechtfertigten Schaden zufügt.
Jede Vereinbarung, die den Bestimmungen in II, III und IV dieses Artikels zuwiderläuft, ist nichtig.
Der Richter wird prüfen, ob die Wartung gemäß den Vertragsbedingungen vom Herausgeber durchgeführt werden sollte oder nicht und ob die Herausgabe des Quellcodes und seiner technischen Dokumentation für die Durchführung der Wartung unerlässlich ist.
Das neue Mahnverfahren - die Meinung des Anwalts für Handelsrecht